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Drei Termine prägen den Herbst 2026: Ab 01.01.2027 gilt die neue DGUV Vorschrift 2 auch bei der BG BAU. Ab 20.01.2027 ersetzt die EU-Maschinenverordnung die Maschinenrichtlinie. Seit 29.05.2026 müssen Unternehmen Sicherheitsbeauftragte grundsätzlich erst ab 50 Beschäftigten bestellen. Für HSE-Verantwortliche ordnet SAFETEE jede Änderung mit Quelle, Datum und nächstem Schritt ein.


Dieser Überblick fasst die Änderungen im Arbeitsschutz zusammen, die für HSE-Verantwortliche auf Baustellen und in Betrieben im Oktober 2026 zählen. Jeder Punkt ist an der Primärquelle geprüft.
| Thema | Was ändert sich | Gilt ab | Wen betrifft es | Was jetzt tun | Quelle (Datum) |
|---|---|---|---|---|---|
| DGUV Vorschrift 2 bei der BG BAU | Neufassung: vereinfachte Regelbetreuung bis 20 statt 10 Beschäftigte, Anlage 4 entfällt | 01.01.2027 | Mitgliedsbetriebe der BG BAU (Bau, baunahe Dienstleistungen) | Betreuungsmodell und Verträge mit Fachkraft und Betriebsarzt prüfen | BG BAU, BGW (02.10.2026) |
| EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 | ersetzt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, gilt unmittelbar | 20.01.2027 | Hersteller, Importeure, Betreiber bei Neubeschaffung, Eigenbau oder wesentlicher Veränderung | Beschaffungen und Umbauten mit Inbetriebnahme ab 2027 prüfen | EUR-Lex (02.10.2026) |
| Sicherheitsbeauftragte, § 22 SGB VII | Pflicht grundsätzlich ab 50 statt mehr als 20 Beschäftigten, darunter nur bei besonderer Gefährdung | seit 29.05.2026 | Unternehmen mit 21 bis 249 Beschäftigten | Besondere Gefährdung in der Gefährdungsbeurteilung bewerten und dokumentieren | BG Verkehr, BGW (02.10.2026) |
| ArbMedVV: Vorsorge bei Blei | Luftgrenzwerte für Pflicht- und Angebotsvorsorge abgesenkt, BioStoffV angepasst | seit 16.05.2026 | Betriebe mit Bleiexposition, z. B. beim Entfernen bleihaltiger Altanstriche | Gefährdungsbeurteilung und Vorsorgeplanung aktualisieren | BGBl. 2026 I Nr. 136, BMAS (02.10.2026) |
| ISO 45001-Revision | Abstimmung über ISO/DIS 45001 am 09.09.2026 beendet, Ergebnis offen | voraussichtlich 1. Halbjahr 2027 | nach ISO 45001 zertifizierte Organisationen | Weiter nach ISO 45001:2018 arbeiten, Endtext abwarten | ISO (02.10.2026) |
| Hitzeschutz | BMAS empfiehlt betriebliche Hitzeschutzpläne, Empfehlungen sollen in die ASR A5.1 | Empfehlung, Pflicht aus dem ArbSchG gilt | Betriebe mit Arbeitsplätzen im Freien, Baustellen | Hitzeschutzplan für die Saison 2027 aufsetzen | BMAS (02.10.2026) |
| BMAS-Konzept Bürokratierückbau | Update vom 15.07.2026, Vorhaben zum Vereinfachen und Digitalisieren des Arbeitsschutzes | kein geltendes Recht | alle Arbeitgeber | Entwicklung beobachten, keine Pflichten vorab abbauen | BMAS (02.10.2026) |
Ab 01.01.2027 setzt die BG BAU die überarbeitete DGUV Vorschrift 2 in Kraft. Für Bau- und baunahe Betriebe gilt bis dahin verbindlich die bisherige Fassung. Andere Träger haben schon umgestellt, die BGW etwa zum 01.06.2026 mit Übergangsfrist für bestehende Verträge bis 31.05.2027. Kern der Neufassung: Betriebe bis 20 statt bis 10 Beschäftigte können die vereinfachte Regelbetreuung nach Anlage 1 nutzen. Bei der BG BAU bleibt die alternative Betreuung nach Anlage 3 für bis zu 50 Beschäftigte, Anlage 4 entfällt. Prüfen Sie jetzt Betreuungsmodell und Verträge. (BG BAU, BGW; abgerufen 02.10.2026)
Passend dazu: Unsere Seite zur Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 mit Einsatzzeiten-Rechner und der Beitrag DGUV Vorschrift 2: Neue Schwelle von 20 Beschäftigten.
Ab 20.01.2027 gilt die Verordnung (EU) 2023/1230 unmittelbar in allen EU-Staaten und ersetzt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Maßgeblich ist das erstmalige Inverkehrbringen: Maschinen, die vorher rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, dürfen weiter bereitgestellt werden. Für Betreiber wird die Verordnung bei Neubeschaffungen, Eigenbauten und wesentlichen Veränderungen relevant, denn wer eine Maschine wesentlich verändert, übernimmt Herstellerpflichten. Klären Sie bei Projekten mit Inbetriebnahme ab Januar 2027, nach welcher Grundlage Ihre Lieferanten die Konformität erklären. (EUR-Lex; abgerufen 02.10.2026)
Passend dazu: Unsere Beratung zur Betreiberhaftung ordnet die Pflichten von Betreibern und Bauherren ein.
Seit 29.05.2026 gilt der neu gefasste § 22 SGB VII: Unternehmen müssen Sicherheitsbeauftragte grundsätzlich erst ab 50 Beschäftigten bestellen, bisher ab mehr als 20. Bei 21 bis 49 Beschäftigten besteht die Pflicht nur bei besonderer Gefährdung für Leben und Gesundheit. Unter 250 Beschäftigten ohne besondere Gefährdung genügt ein Sicherheitsbeauftragter. Der Unfallversicherungsträger kann die Bestellung bei besonderer Gefährdung anordnen. Bewerten Sie diese Frage in Ihrer Gefährdungsbeurteilung und dokumentieren Sie das Ergebnis. (BG Verkehr, BGW; abgerufen 02.10.2026)
Passend dazu: Im Safety Consulting prüfen wir mit Ihnen die Arbeitsschutzorganisation.
Seit 16.05.2026 sind im Anhang der ArbMedVV die Luftgrenzwerte abgesenkt, ab denen bei Tätigkeiten mit Blei und seinen anorganischen Verbindungen Pflicht- oder Angebotsvorsorge nötig ist. Hintergrund ist die Richtlinie (EU) 2024/869. Dieselbe Verordnung (BGBl. 2026 I Nr. 136) passt auch die Biostoffverordnung an, unter anderem bei der Bekanntgabe von Einstufungen. Betroffen sind Tätigkeiten mit Bleiexposition, auf Baustellen etwa das Entfernen bleihaltiger Altanstriche. Prüfen Sie Gefährdungsbeurteilung und Vorsorgeplanung gegen die neuen Werte. (BGBl., BMAS; abgerufen 02.10.2026)
Passend dazu: Unser HSE-Management im Projekt verankert Vorsorge und Gefahrstofffragen im Baustellenalltag.
Die Abstimmung über den Normentwurf ISO/DIS 45001 endete am 09.09.2026, ein Ergebnis ist noch nicht veröffentlicht. ISO erwartet, dass die neue Ausgabe die ISO 45001:2018 im ersten Halbjahr 2027 ersetzt. Bis dahin bleibt die Ausgabe 2018 mit Änderung 1:2024 die Grundlage für Zertifizierungen. Wie lange die Übergangsfrist dauert, ist noch nicht offiziell festgelegt. Zertifizierte Organisationen planen am besten eine Lückenanalyse ein, sobald der Endtext vorliegt. (ISO; abgerufen 02.10.2026)
Passend dazu: Fragen zur Arbeitsschutzorganisation besprechen wir im Safety Consulting.
Das BMAS rät, Hitzeschutz mit einem betrieblichen Hitzeschutzplan systematisch anzugehen statt mit Einzelmaßnahmen (Meldung vom 30.07.2026). Die Pflicht dazu folgt schon heute aus dem Arbeitsschutzgesetz: Gefährdungen durch Hitze ermitteln, bewerten, Maßnahmen treffen und auf Wirksamkeit prüfen. Für Arbeitsplätze im Freien gibt es Empfehlungen des Ausschusses für Arbeitsstätten, bekannt gemacht im August 2025. Das BMAS will sie evaluieren und mit höherer Verbindlichkeit in die ASR A5.1 überführen. Nutzen Sie den Winter, um den Hitzeschutzplan für 2027 aufzusetzen. (BMAS; abgerufen 02.10.2026)
Am 15.07.2026 hat das BMAS sein Konzept zum Bürokratierückbau im Arbeitsschutz aktualisiert. Ziel ist, den Arbeitsschutz zu vereinfachen, zu flexibilisieren und zu digitalisieren, ohne das Schutzniveau zu senken. Das BMAS beziffert das jährliche Entlastungspotenzial auf rund eine Milliarde Euro. Erste Vorhaben sind umgesetzt, andere befinden sich im parlamentarischen Verfahren oder im fachlichen Dialog. Das Update selbst ist kein geltendes Recht. Bauen Sie deshalb keine bestehenden Pflichten ab, bevor eine Regelung beschlossen ist. (BMAS, Meldung vom 16.07.2026; abgerufen 02.10.2026)
Wir ordnen neue Vorgaben für Ihr Projekt oder Ihren Betrieb ein, prüfen Betreuung, Gefährdungsbeurteilung und Organisation und setzen die Änderungen mit Ihnen um. Diesen Überblick aktualisieren wir jeden Monat. Sprechen Sie uns über die Kontaktseite an.
Zum 01.01.2027 setzt die BG BAU die überarbeitete DGUV Vorschrift 2 in Kraft. Betriebe bis 20 Beschäftigte können dann die vereinfachte Regelbetreuung nutzen, die bisherige Anlage 4 entfällt. Prüfen Sie bis zum Jahresende Ihr Betreuungsmodell und die Verträge mit Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt.
Nur bei besonderer Gefährdung für Leben und Gesundheit. Seit 29.05.2026 gilt die Pflicht nach § 22 SGB VII grundsätzlich erst ab 50 Beschäftigten. Ob eine besondere Gefährdung vorliegt, ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Der Unfallversicherungsträger kann die Bestellung zudem anordnen. Dokumentieren Sie Ihre Bewertung nachvollziehbar.
Maschinen, die vor dem 20.01.2027 rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, dürfen weiter bereitgestellt werden. Die Verordnung greift für Maschinen, die ab diesem Datum erstmals in Verkehr kommen. Wer eine Maschine wesentlich verändert, übernimmt jedoch Herstellerpflichten. Planen Sie Umbauten und Beschaffungen deshalb mit Blick auf die neue Rechtslage.
Nein. Die Revision ist noch ein Normentwurf, die Abstimmung darüber endete am 09.09.2026. ISO erwartet die neue Ausgabe im ersten Halbjahr 2027. Bis dahin bleibt ISO 45001:2018 mit Änderung 1:2024 die Grundlage für Zertifizierungen. Wie lange die Übergangsfrist dauert, ist noch nicht offiziell festgelegt.
Einmal im Monat. Wir werten dafür laufend Meldungen zu Gesetzen, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften und Normen aus und nehmen nur Punkte auf, die wir an der Primärquelle prüfen konnten. Die nächste Ausgabe erscheint im November 2026 und greift offene Punkte wieder auf.