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Instandhaltung, Anschlüsse und Umbauten laufen oft neben Leitungen und Behältern in Betrieb. Wer wann wo arbeiten darf, regeln Absperren, Entleeren und die Arbeitsfreigabe durch den Betreiber.
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Pumpstationen, Leitungsabschnitte und Tanklager laufen meist weiter, während gebaut, geprüft oder instand gehalten wird. Dort treffen explosionsgefährdete Bereiche, Heißarbeiten, Behälter und viele Fremdfirmen aufeinander. SAFETEE koordiniert mit HSE-Management vor Ort und als SiGeKo nach Baustellenverordnung, abgestimmt mit dem Freigabesystem des Betreibers.
HSE an Öl- und Gaspipelines heißt, den Arbeitsschutz an Pumpstationen, Leitungsabschnitten und Tanklagern zu koordinieren, oft im laufenden Betrieb und in explosionsgefährdeten Bereichen. SAFETEE übernimmt HSE-Management vor Ort, die Fremdfirmenkoordination im Freigabesystem des Betreibers und bei Neubau oder Umverlegung die SiGeKo nach Baustellenverordnung. Für Leitungsbetreiber, Tanklager und Baufirmen.
Instandhaltung, Anschlüsse und Umbauten laufen oft neben Leitungen und Behältern in Betrieb. Wer wann wo arbeiten darf, regeln Absperren, Entleeren und die Arbeitsfreigabe durch den Betreiber.
Wo sich gefährliche explosionsfähige Atmosphäre bilden kann, teilt der Betreiber Zonen ein. Werkzeuge, Fahrzeuge und Heißarbeiten brauchen dort eine eigene Freigabe und eine Freimessung.
Die Pumpstation ist eine Industrieanlage, die Strecke eine Wanderbaustelle über viele Kilometer, das Tanklager oft ein Betriebsbereich nach Störfall-Verordnung. Die Koordination muss alle drei kennen.
Teil der Station Netze & Pipelines: alle Branchen im Überblick · Netzausbau & Umspannwerke
Die Verantwortung für Anlage, Explosionsschutzkonzept und Freigabesystem bleibt beim Betreiber. Wir sorgen dafür, dass Firmen, Arbeitsschritte und Erlaubnisscheine dazu passen und alle vor Ort wissen, was gilt.
HSE-Managerinnen und HSE-Manager an Pumpstation, Strecke und Tanklager für Betreiber, EPC-Auftragnehmer oder Baufirmen: Unterweisungen, Begehungen, Kennzahlen und die Abstimmung mit Behörden und Berufsgenossenschaft.
Wir koordinieren Zutritt und Unterweisung aller Firmen und begleiten das Freigabesystem des Betreibers: Erlaubnisscheine für Heißarbeiten, Behälter und Ex-Bereiche sind vor Arbeitsbeginn geklärt.
Wird eine Leitung neu gebaut oder umverlegt oder eine Station erweitert, gilt die Baustellenverordnung. Wir koordinieren Planung und Ausführung mit einem SiGe-Plan für Tiefbau, Rohrleitungsbau und Anbindung an die bestehende Anlage.
Getrennt davon berät unser Safety Consulting Leitungs- und Anlagenbetreiber zu Pflichten und Haftung: Beratung zur Betreiberhaftung. Beratung und operative Koordination bleiben getrennte Rollen, die sich ergänzen.
In Zone 1 tritt gefährliche explosionsfähige Atmosphäre im Normalbetrieb gelegentlich auf, in Zone 2 nur selten und kurz. Funken, heiße Oberflächen und elektrostatische Aufladung sind dort als Zündquellen auszuschließen.
Schweißen, Trennen und Schleifen an oder neben Leitungen beginnen erst, wenn Brand- und Explosionsgefahr beseitigt oder in einer schriftlichen Schweißerlaubnis abgesichert ist: Entleeren, Spülen, Freimessen, Brandwache.
Wer in einen Tank oder Behälter einsteigt, braucht einen Erlaubnisschein, eine fachkundige Freimessung, einen Sicherungsposten und einen Rettungsplan. Rückstände können auch im entleerten Behälter weiter Dämpfe freisetzen.
Gräben tiefer als 1,25 m brauchen Böschung oder Verbau. Dazu kommen Rohrtransport, Hübe mit Seitenbaum oder Kran, Fremdleitungen im Boden und Querungen von Straßen und Gewässern.
Quellen: FNB Gas (abgerufen 02.10.2026); Bundesnetzagentur, Pressemitteilung vom 22.10.2024; Mineralölwirtschaftsverband, Pipeline-Broschüre 2021; Gashochdruckleitungsverordnung.
Die Gefahrstoffverordnung verlangt eine Gefährdungsbeurteilung, die Einteilung in Zonen (Anhang I Nr. 1.7) und ein Explosionsschutzdokument (§ 6 Abs. 9). Die Technischen Regeln TRGS 720 bis 724 konkretisieren das und haben die frühere TRBS 2152 abgelöst. Geprüft werden die Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung. Quelle: GefStoffV; BG RCI.
Sobald beim Neubau, bei einer Umverlegung oder Erweiterung Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind. Über 500 Personentage oder mehr als 30 Arbeitstage mit über 20 Beschäftigten gleichzeitig verlangen eine Vorankündigung. Ein SiGe-Plan ist Pflicht, wenn vorangekündigt wird oder besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II anfallen. Quelle: BaustellV §§ 2, 3.
Zoneneinteilung explosionsgefährdeter Bereiche, erläutert von der Berufsgenossenschaft.
Pressemitteilung vom 22.10.2024: 9.040 km, rund 60 Prozent Umstellung.
Koordinator, SiGe-Plan, Vorankündigung; Anhang II besonders gefährliche Arbeiten.
Stand: 01.11.2026
HSE-Managerinnen und HSE-Manager vor Ort für Betreiber, EPC und Baufirmen.
Zutritt, Unterweisung und Koordination aller Firmen im laufenden Betrieb.
Koordination nach Baustellenverordnung bei Neubau und Umverlegung.
Safety Consulting zu Pflichten und Haftung des Betreibers, getrennt von der Koordination.
In aller Regel ja. Neubau, Umverlegung und Erweiterung von Leitungen und Stationen sind Bauvorhaben im Sinne der Baustellenverordnung. Sind Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig, etwa Tiefbau, Rohrleitungsbau und Elektromontage, bestellt der Bauherr einen Koordinator. Bei Vorankündigung oder besonders gefährlichen Arbeiten nach Anhang II ist zusätzlich ein SiGe-Plan Pflicht.
Es beschreibt, wo gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann, wie die Bereiche in Zonen eingeteilt sind und welche technischen und organisatorischen Maßnahmen gelten. Der Arbeitgeber erstellt es vor Aufnahme der Arbeiten und hält es aktuell (§ 6 Abs. 9 GefStoffV). Fremdfirmen werden vor Arbeitsbeginn auf dieser Grundlage unterwiesen.
Permit to Work ist ein Arbeitsfreigabesystem. Gefährliche Arbeiten wie Heißarbeiten, das Einsteigen in Behälter oder das Öffnen von Leitungen beginnen erst, wenn eine verantwortliche Person die Arbeitsstelle geprüft und die Arbeit schriftlich freigegeben hat. Der Erlaubnisschein nennt Abschnitt, Maßnahmen, Messungen, Gültigkeit und Rückgabe.
Arbeiten mehrere Firmen in einer Anlage, müssen die Arbeitgeber nach § 8 Arbeitsschutzgesetz zusammenarbeiten. Können sie sich gegenseitig gefährden, bestimmen sie nach § 6 DGUV Vorschrift 1 eine Person, die die Arbeiten abstimmt; bei Gefahrstoffen verlangt § 15 GefStoffV einen Koordinator. Diese Rolle übernimmt SAFETEE als Fremdfirmenkoordinator.
Vor dem Einstieg stellt die verantwortliche Person einen Erlaubnisschein aus. Der Behälter wird entleert, abgetrennt und von Fachkundigen freigemessen, die Messung wird dokumentiert. Während der Arbeit steht ein Sicherungsposten außen, und Rettungsmittel liegen bereit. Grundlage ist die DGUV Regel 113-004 für Behälter, Silos und enge Räume.
Neben Arbeits- und Explosionsschutz gilt die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV), je nach Lagermenge auch die Störfall-Verordnung. Für Erdölerzeugnisse liegen die Mengenschwellen bei 2.500 und 25.000 Tonnen. Welche Pflichten konkret greifen, ergibt sich aus Genehmigung und Einstufung des Betriebsbereichs.
Art der Anlage, Arbeiten im Betrieb oder Bauvorhaben, geplanter Zeitraum: Mit diesen Angaben schätzen wir den Koordinationsaufwand und melden uns innerhalb eines Werktags.

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