Die Altanlage hat Geschichte
Nach 20 und mehr Betriebsjahren sind Unterlagen oft lückenhaft, Bauteile ermüdet und Betriebsstoffe wie Öle und Fette noch in Gondel und Getriebe. Der Rückbau beginnt deshalb mit Erkundung und Konzept.
Beim Repowering folgen zwei Baustellen aufeinander: Die Altanlage geht, die neue Anlage kommt, oft am selben Standort und auf denselben Flächen. SAFETEE koordiniert beide durchgängig, als SiGeKo nach Baustellenverordnung und mit HSE-Management vor Ort.
Repowering ersetzt ältere Windenergieanlagen durch leistungsstärkere am selben Standort. Dafür wird die Altanlage zurückgebaut, das Fundament entfernt und die neue Anlage errichtet. SAFETEE koordiniert beide Baustellen in einem Rahmen: SiGeKo nach Baustellenverordnung und HSE-Management vor Ort, vom Rückbaukonzept bis zur Unterlage für spätere Arbeiten. Für Projektierer, Betreiber und Hersteller als Bauherr.
Nach 20 und mehr Betriebsjahren sind Unterlagen oft lückenhaft, Bauteile ermüdet und Betriebsstoffe wie Öle und Fette noch in Gondel und Getriebe. Der Rückbau beginnt deshalb mit Erkundung und Konzept.
Demontage per Kran, Fällen oder Sprengen des Turms, Zerlegen der Rotorblätter am Boden, Abbruch des Fundaments: Jede Methode bringt eigene Sperrbereiche, Lasten und Emissionen.
Zuwegung, Kranstellflächen und Netzanschluss werden für den Neubau oft schon genutzt, während die Altanlage noch steht. Die Schnittstellen entscheiden über die Sicherheit.
Wir planen Rückbau und Neubau als eine Baumaßnahme mit zwei Phasen. So bleiben Verantwortlichkeiten, Unterlagen und Ansprechpartner über die gesamte Bauzeit dieselben.
Planungs- und Ausführungskoordination nach Baustellenverordnung für beide Phasen, mit einem SiGe-Plan, der den Übergang vom Rückbau zum Neubau ausdrücklich regelt.
HSE-Manager auf der Baustelle für Bauherr, Hersteller oder Rückbauunternehmen: Unterweisungen, Begehungen, Kennzahlen und die Abstimmung mit Behörden und Berufsgenossenschaft.
Rückbauunternehmen, Kranfirma, Entsorger, Tiefbau und Montage arbeiten auf engem Raum. Wir koordinieren Zutritt, Freigaben und die Last Minute Risk Analysis vor kritischen Arbeitsschritten.
Getrennt davon berät unser Safety Consulting Betreiber zu Pflichten und Haftung rund um den Rückbau: Beratung zur Betreiberhaftung. Beratung und operative Koordination bleiben getrennte Rollen, die sich ergänzen.
Gondel, Nabe und Rotorblätter werden meist in umgekehrter Montagereihenfolge abgenommen. Lastangaben alter Bauteile, Windgrenzen, Anschlagpunkte und Sperrbereiche werden vor jedem Hub geprüft.
Wird der Turm gefällt oder gesprengt, bestimmen Fallrichtung, Fallbereich, Erschütterung und Staub die Planung. Sprengarbeiten zählen nach Anhang II BaustellV zu den besonders gefährlichen Arbeiten.
Rotorblätter aus GFK, bei jüngeren Anlagen auch mit CFK, werden am Boden zerlegt. Eingehauste Sägen, Wassernebel, Filtermatten und Atemschutz halten Faserstäube von Beschäftigten und Umgebung fern.
Stahlsegmente und Betonfertigteile, bei Beton- und Hybridtürmen auch Spannglieder, verlangen eine eigene Abbaureihenfolge. Der Abbau schwerer Bauteile mit Kran fällt unter Anhang II Nr. 10 BaustellV.
Abbruch mit Hydraulikhammer oder Schere, tiefe Baugruben, Lärm, Staub und Erschütterungen. Umfang und Tiefe legen Genehmigung und Landesregelung fest, bevor die Fläche an den Neubau geht.
Kranstellfläche, Zuwegung und Schwertransporte teilen sich Rückbau und Neubau. Kranplanung, Verkehrssicherung und klare Bereichsgrenzen halten beide Baustellen sauber auseinander.
Am besten steigen wir ein, sobald Rückbau und Neubau geplant werden. Dann lassen sich Flächen, Kranstandorte und Reihenfolgen für beide Phasen gemeinsam festlegen.
Erkundung der Altanlage, Rückbaukonzept, Vorankündigung und SiGe-Plan für Rückbau und Neubau.
Koordination von Demontage, Kranhüben, Fall- und Sperrbereichen und Blattzerlegung.
Abbruch und Verfüllung, Übergabe der Fläche an den Neubau mit dokumentiertem Zustand.
Koordination der Errichtung bis zur Inbetriebnahme, Übergabe der Unterlage für spätere Arbeiten.
Für Vestas haben unsere Koordinatoren schon Repowering-Baustellen betreut, als Rückbau und Neubau am selben Standort noch die Ausnahme waren. Seit 2013 kennen wir die Montageabläufe der großen Hersteller aus über 3.000 Windprojekten, und damit auch den umgekehrten Weg.
Marc Riegel, Geschäftsführer von SAFETEE, war vor der Gründung u. a. Projektleiter sowie Division Lead Safety Engineering. Dabei verantwortete er Abbrüche an den Raffineriestandorten der BP in Gelsenkirchen, mit kontaminierten Bereichen und Asbestsanierungen. Diese Abbruchpraxis fließt in unsere Rückbaukonzepte ein.
Quelle: Fachagentur Wind und Solar im Auftrag von BWE und VDMA Power Systems, Status des Windenergieausbaus an Land, 1. Halbjahr 2026 (23.07.2026).
Die DIN SPEC 4866 „Nachhaltiger Rückbau, Demontage, Recycling und Verwertung von Windenergieanlagen“ erschien am 17.07.2020 als freiwilliger Branchenstandard. Sie gibt Empfehlungen von der Planung über Baustellensicherung, Qualifikation des Personals und das Zerlegen von Rotorblättern, Turm und Gondel bis zur Dokumentation. Quelle: DIN.
Die DIN SPEC wird in die DIN 4866 „Abbruch und Rückbau von Windenergieanlagen“ überführt. Der Entwurf E DIN 4866:2025-11 erschien am 26.09.2025 (NABau, Arbeitsausschuss Abbrucharbeiten) und ordnet die Verantwortung von Bauherr und Ausführenden genauer zu. Die finale Fassung ist nach unserer Recherche (29.09.2026) noch nicht erschienen. Quelle: DIN Media.
Nach § 35 Abs. 5 Satz 2 BauGB ist eine Windenergieanlage im Außenbereich nur zulässig, wenn sich der Vorhabenträger zum Rückbau nach dauerhafter Nutzungsaufgabe verpflichtet. Nach Satz 3 wird das durch Baulast oder in anderer Weise sichergestellt, in der Praxis meist über eine Sicherheitsleistung. Höhe und Umfang regeln die Länder. Quelle: BauGB; BWE, 01.02.2024.
In aller Regel ja. Die Baustellenverordnung gilt auch für den Abbruch baulicher Anlagen. Arbeiten mehrere Arbeitgeber auf der Baustelle, bestellt der Bauherr einen Koordinator. Sprengarbeiten und der Abbau schwerer Bauteile mit Kran sind besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II und verlangen einen SiGe-Plan. Quelle: BaustellV, Fassung seit 01.04.2023.
Nachhaltiger Rückbau, Demontage, Recycling und Verwertung von WEA (2020), kostenfrei bei DIN.
Entwurf „Abbruch und Rückbau von Windenergieanlagen“, erschienen 26.09.2025.
Zubau, Repowering und Stilllegungen, im Auftrag von BWE und VDMA Power Systems.
Hintergrundpapier zu Rückbau, Demontage und Verwertung, Januar 2026.
Koordinator, SiGe-Plan, Unterlage; Anhang II besonders gefährliche Arbeiten.
Überblick über Rückbaupflicht und Sicherheitsleistung nach § 35 Abs. 5 BauGB, 01.02.2024.
Stand: 29.09.2026
Koordination nach BaustellV für neue Windparks, von der Zuwegung bis zur Inbetriebnahme.
HSE-Manager vor Ort für Bauherr, Hersteller oder Rückbauunternehmen.
Zutritt, Unterweisung und Koordination aller Firmen auf der Baustelle.
Last Minute Risk Analysis per App vor kritischen Arbeitsschritten.
Safety Consulting zu Pflichten und Haftung des Betreibers, getrennt von der Koordination.
In aller Regel ja. Die Baustellenverordnung gilt auch für den Abbruch. Sobald Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind, etwa Rückbauunternehmen, Kranfirma und Entsorger, bestellt der Bauherr einen Koordinator. Werden schwere Bauteile mit Kran abgebaut oder wird gesprengt, liegen besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II vor, und ein SiGe-Plan ist Pflicht.
Die DIN SPEC 4866 von 2020 ist ein freiwilliger Branchenstandard für nachhaltigen Rückbau, Demontage, Recycling und Verwertung von Windenergieanlagen. Sie beschreibt den Prozess von der Planung über Baustellensicherung, Personalqualifikation und das Zerlegen von Rotorblättern, Turm und Gondel bis zur Dokumentation. Sie steht bei DIN kostenfrei zur Verfügung.
Die DIN 4866 „Abbruch und Rückbau von Windenergieanlagen“ soll die DIN SPEC ablösen. Seit dem 26.09.2025 liegt der Entwurf E DIN 4866:2025-11 vor. Er ordnet den Rückbau in das allgemeine Abbruchwesen ein und regelt die Zuständigkeiten von Bauherr und ausführenden Firmen genauer. Stand 29.09.2026 ist die finale Norm nach unserer Recherche noch nicht erschienen.
Mit einem gemeinsamen SiGe-Plan für beide Phasen. Er legt fest, welche Flächen, Zuwegungen und Kranstellplätze wann welcher Baustelle gehören, wie Schwertransporte geführt werden und wer Freigaben erteilt. Ein Koordinator für beide Phasen hält die Schnittstellen zusammen und schreibt den Plan fort, wenn sich der Bauablauf ändert.
Der Vorhabenträger verpflichtet sich nach § 35 Abs. 5 Satz 2 BauGB, die Anlage nach dauerhafter Nutzungsaufgabe zurückzubauen und Bodenversiegelungen zu beseitigen. Die Behörde stellt das nach Satz 3 sicher, in der Praxis meist über eine Sicherheitsleistung, etwa eine Bürgschaft. Höhe und Rückbauumfang, zum Beispiel beim Fundament, regeln die Bundesländer unterschiedlich.
Die Blätter werden per Kran abgenommen und am Boden zerteilt. Eingehauste Sägen oder Seilsägen, Wassernebel, Filtermatten und Absaugung verhindern, dass Glas- und Carbonfaserstäube freigesetzt werden. Für die Beschäftigten gehören Atemschutz, Schutzkleidung und ein abgegrenzter Arbeitsbereich dazu. Die Teile gehen anschließend zur Verwertung.
Häufig wird der Turm segmentweise per Kran abgebaut, vor allem wenn Teile weiterverwendet werden. Alternativ wird er mit Abbruchgerät gefällt oder per Fallsprengung umgelegt, meist auf Grundlage eines Erschütterungsgutachtens. Welche Methode passt, hängt von Turmtyp, Umgebung und Genehmigung ab. Fallbereich, Sperrzonen und Freigaben legen wir im SiGe-Plan fest.
Die Unterlage nach § 3 BaustellV sammelt die sicherheitsrelevanten Angaben für Wartung, Inspektion und spätere Arbeiten an der neuen Anlage, etwa Anschlagpunkte, Zugänge und Rettungswege. Beim Repowering übergeben wir sie für die neue Anlage und dokumentieren den Rückbau der Altanlage, damit der Betreiber beides in der Hand hat.
Anlagenzahl, Typ der Altanlage, geplanter Zeitraum: Mit diesen drei Angaben schätzen wir den Koordinationsaufwand für beide Phasen und melden uns innerhalb eines Werktags.

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