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HSE an Produktionsstandorten im Betrieb

Der Betrieb läuft weiter.Der Arbeitsschutz auch.

Im laufenden Betrieb gibt es kein Übergabedatum. Arbeitsschutz ist ein Jahreskreislauf aus Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, Prüfungen, Fremdfirmeneinsätzen und Kennzahlen. SAFETEE betreut Produktionsstandorte als Fachkraft für Arbeitssicherheit nach DGUV Vorschrift 2, koordiniert Fremdfirmen im Werk und entwickelt mit Safety Consulting die Sicherheitskultur weiter.

SiFa nach DGUV Vorschrift 2Fremdfirmenkoordination3.200+ Projekte seit 2013
Stand: 01.11.2026
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Arbeitsschutz im JahreslaufBeispieljahr
JanFebMärAprMaiJunJulAugSepOktNovDezUnterweisungPrüfungenFremdfirmen-EinsatzSiFa-BerichtFremdfirmen am Standort24Beispielwert● ASA = Arbeitsschutzausschuss, mindestens vierteljährlich
Scrollen Sie: Der Lichtpunkt läuft durch ein Beispieljahr. Die Fremdfirmen-Zahl ist ein Beispielwert, kein Messwert.
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Kurz erklärt

Was bedeutet HSE im laufenden Betrieb?
Kein Projektende, ein Jahreskreislauf.

HSE im laufenden Betrieb ist der Arbeitsschutz an bestehenden Produktionsstandorten: Betreuung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit nach DGUV Vorschrift 2, Koordination der Fremdfirmen bei Instandhaltung und Service, Erfüllung der Betreiberpflichten und messbare Sicherheitskultur. SAFETEE übernimmt die operative Betreuung vor Ort und berät die Leitung getrennt davon im Safety Consulting.

Regelbetreuung statt Projektauftrag

Die DGUV Vorschrift 2 verpflichtet jeden Arbeitgeber zur sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuung. Im Betrieb heißt das: Begehungen, Gefährdungsbeurteilungen, Arbeitsschutzausschuss und Bericht Jahr für Jahr, nicht nur zu einem Stichtag.

Fremdfirmen im Werk

Instandhaltung, Reinigung, Anlagenservice und Logistik bringen fremde Beschäftigte in die Produktion. Sie kennen Ihre Anlagen, Wege und Gefahrstoffe nicht. Zutritt, Einweisung, Freigaben und Koordination entscheiden, ob der Einsatz sicher verläuft.

Pflichten der Leitung

Geschäftsführung und Werksleitung tragen die Verantwortung für Organisation, Gefährdungsbeurteilung und Prüfungen. Sie können Aufgaben übertragen, aber nicht die Aufsicht darüber. Eine klare Pflichtenorganisation schützt Beschäftigte und Leitung.

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Was SAFETEE am Produktionsstandort leistet

Operativ im Werk.
Beratung getrennt davon.

Im Betrieb arbeiten wir operativ: als bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit, als Fremdfirmenkoordinator und mit Kennzahlen, die Sie steuern können. Unser Safety Consulting berät Geschäftsführung und Werksleitung gesondert. Beide Rollen ergänzen sich und werden von unterschiedlichen Personen wahrgenommen.

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Betreuung nach DGUV Vorschrift 2

Wir übernehmen die sicherheitstechnische Betreuung als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit: Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung, Begehungen, Gefährdungsbeurteilungen und Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss.

  • Einsatzzeiten nach Anlage 2
  • Begehungen und Gefährdungsbeurteilungen
  • Schriftlicher Bericht an die Leitung
02

Fremdfirmenkoordination im Werk

Zutritt, Einweisung und Abstimmung aller Fremdfirmen, Erlaubnisscheine für Heißarbeiten und Befahren, Freischalten vor Instandhaltung und die Last Minute Risk Analysis direkt vor dem Arbeitsschritt.

  • Koordinator nach § 6 DGUV Vorschrift 1
  • Erlaubnisscheine und Freischaltung
  • LMRA mit der SAFETEE LMRA-App
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Kennzahlen und Berichte

Wir machen Arbeitssicherheit messbar: Unfallquote und LTIF als Rückblick, Begehungen, Beinaheunfall-Meldungen und erledigte Maßnahmen als Frühindikatoren. Monatlich aufbereitet, damit die Leitung steuern kann.

  • Leading und Lagging Indicators
  • Maßnahmenverfolgung bis zur Wirksamkeit
  • Vertretung aus dem eigenen Team
Safety Consulting, getrennt von der Betreuung
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03
Typische Gefährdungen im Produktionsbetrieb

Acht Gefährdungen.
Eine Gefährdungsbeurteilung, die mitwächst.

Instandhaltung an Maschinen

Störungsbeseitigung, Wartung und Umbau an laufenden Linien. Vor dem Eingriff werden alle Energiequellen getrennt, gesichert, gekennzeichnet und auf Energiefreiheit geprüft.

Werksverkehr und Flurförderzeuge

Stapler, Routenzüge und Lkw-Anlieferung teilen sich Wege mit Fußgängern. Getrennte Verkehrswege, Sichtbeziehungen und Regeln für Fremdfahrzeuge senken das Risiko.

Gefahrstoffe

Roh-, Hilfs- und Reinigungsstoffe in Produktion und Lager. Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung, Substitution, Absaugung und Betriebsanweisungen gehören zusammen.

Explosionsschutz

Stäube, Lösemittel und Gase können explosionsfähige Atmosphäre bilden. Das Explosionsschutzdokument und die Zoneneinteilung legen fest, wo Zündquellen tabu sind.

Behälter und enge Räume

Reinigung und Inspektion in Tanks, Silos und Schächten. Befahren nur mit Erlaubnisschein, Freimessung und Sicherungsposten.

Heißarbeiten im Bestand

Schweißen und Trennen bei Reparaturen, oft durch Fremdfirmen. Vor dem ersten Funken stehen Erlaubnisschein, Brandwache und das Entfernen brennbarer Stoffe.

Arbeiten auf Dächern und Bühnen

Wartung an Lüftungsanlagen, Kranbahnen und Dachflächen. Absturzsicherung und Zugang werden vor dem Auftrag geklärt, nicht erst am Einsatzort.

Schichtarbeit und Belastung

Nacht- und Wechselschicht, Taktarbeit, Lärm. Die Gefährdungsbeurteilung umfasst auch psychische Belastungen (§ 5 ArbSchG) und wird bei Änderungen fortgeschrieben.

Ein Tag am Standort
SchichtübergabeFreischaltung vor InstandhaltungFremdfirma am WerkstorErlaubnisschein HeißarbeitLMRA vor dem EingriffBegehung mit MeisterKennzahl im MonatsberichtSchichtübergabeFreischaltung vor InstandhaltungFremdfirma am WerkstorErlaubnisschein HeißarbeitLMRA vor dem EingriffBegehung mit MeisterKennzahl im Monatsbericht
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So läuft es

Vier Schritte.
Dann läuft es im Jahreskreis.

Am Anfang steht der Blick auf das, was da ist: Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungsnachweise, Prüffristen, Fremdfirmenregeln. Daraus entsteht eine Betreuung, die zum Standort passt und jedes Jahr besser wird.

1

Bestand aufnehmen

Begehung, Sichtung von Gefährdungsbeurteilungen, Prüfnachweisen und Unterweisungen, Gespräch mit Werksleitung, Betriebsrat und Betriebsarzt.

2

Betreuung aufsetzen

Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2, Aufgaben der Grund- und betriebsspezifischen Betreuung, Termine für Arbeitsschutzausschuss und Begehungen.

3

Im Jahreslauf begleiten

Begehungen, Unterweisungen, Fremdfirmeneinsätze, Prüfungen und Ereignisse begleiten, Maßnahmen nachhalten.

4

Messen und nachsteuern

Kennzahlen monatlich auswerten, im Arbeitsschutzausschuss besprechen, Schwerpunkte für das nächste Jahr festlegen.

Worauf es ankommt

Grund- und betriebsspezifische Betreuung

Die DGUV Vorschrift 2 teilt die Betreuung in zwei Teile: eine Grundbetreuung mit festen Einsatzzeiten je Beschäftigtem und eine betriebsspezifische Betreuung, deren Umfang der Arbeitgeber aus seinen Gefährdungen ermittelt. Beides gehört in eine schriftliche Vereinbarung.

SAFETEE bürgt für die Betreuung

Wir stellen das Betreuungsteam zusammen, das zu Ihrem Standort passt, und stehen für die Qualität ein. Fällt jemand aus, übernimmt die Vertretung aus unserem eigenen Team, eingearbeitet nach denselben Standards.

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Zahlen und Regeln

Was im Betrieb gilt.
Mit Quelle und Datum.

689.922
meldepflichtige Arbeitsunfälle 2025
alle Unfallversicherungsträger (DGUV, 2026)
19,9
Unfälle je 1.000 Vollzeitäquivalente
Unfallquote 2025, minus 3,2 % (DGUV)
299
tödliche Arbeitsunfälle 2025
DGUV, Geschäfts- und Rechnungsergebnisse 2025
4×
Arbeitsschutzausschuss pro Jahr
mindestens, in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten (§ 11 ASiG)

Quellen: DGUV-Pressemitteilung zu den Unfallzahlen 2025; Arbeitssicherheitsgesetz § 11 (abgerufen 02.10.2026).

Braucht jeder Produktionsbetrieb eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Ja. Nach § 5 ASiG bestellt der Arbeitgeber Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die DGUV Vorschrift 2 regelt den Umfang. Die Neufassung gilt gestaffelt je Berufsgenossenschaft, etwa BGHM seit 01.04.2025 sowie BG RCI und BGN seit 01.01.2026. Die SiFa kann angestellt oder extern bestellt sein (§ 19 ASiG). Quellen: ASiG, DGUV, abgerufen 02.10.2026.

Was gilt für Fremdfirmen auf dem Werksgelände?

Arbeiten Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber zusammen, stimmen sie ihre Schutzmaßnahmen ab (§ 8 ArbSchG). Der Auftraggeber unterstützt die Fremdfirma bei betriebsspezifischen Gefahren (§ 5 Abs. 3 DGUV Vorschrift 1) und bestimmt bei gegenseitiger Gefährdung einen weisungsbefugten Koordinator (§ 6). Quellen: ArbSchG, DGUV Vorschrift 1.

Welche Pflichten hat die Betreiberleitung?

Der Arbeitgeber beurteilt die Gefährdungen und dokumentiert sie (§§ 5, 6 ArbSchG), auch für Arbeitsmittel und Anlagen (§ 3 BetrSichV), und lässt sie fristgerecht prüfen (§§ 14 bis 16 BetrSichV). Aufgaben kann er schriftlich übertragen (§ 13 ArbSchG), die Aufsicht bleibt bei ihm (§ 130 OWiG). Quellen: ArbSchG, BetrSichV, OWiG.

Welche Kennzahlen zeigen, wie sicher ein Standort ist?

Rückblickend zählen Unfallquote und LTIF, die Ausfallunfälle je eine Million Arbeitsstunden. Sie zeigen Ergebnisse, aber wenig über Ursachen. Deshalb gehören Frühindikatoren dazu: durchgeführte Begehungen, gemeldete Beinaheunfälle, fristgerecht erledigte Maßnahmen. Sie zeigen früh, ob Prävention wirkt. OSHA empfiehlt, beide Arten gemeinsam zu betrachten. Quelle: OSHA 3970, 06/2019.

Quellen und Regelwerke

Stand: 01.11.2026

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Häufige Fragen

Was Werksleitungen
zum Arbeitsschutz im Betrieb fragen.

Braucht ein Produktionsbetrieb eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Ja. Jeder Arbeitgeber mit Beschäftigten muss die sicherheitstechnische Betreuung sicherstellen (§ 5 ASiG, DGUV Vorschrift 2). Produktionsbetriebe mit mehr als 20 Beschäftigten fallen in der Regel unter die Regelbetreuung nach Anlage 2. Die Fachkraft kann angestellt sein oder als externe Fachkraft bestellt werden.

Wie viele Einsatzstunden schreibt die DGUV Vorschrift 2 vor?

Die Grundbetreuung richtet sich nach Betreuungsgruppe und Beschäftigtenzahl: 2,5, 1,5 oder 0,5 Stunden je Beschäftigtem und Jahr, aufgeteilt auf Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt. Hinzu kommt die betriebsspezifische Betreuung, deren Umfang der Arbeitgeber aus seinen Gefährdungen ermittelt. Unser Rechner auf der DGUV-2-Seite zeigt Beispielwerte.

Was macht ein Fremdfirmenkoordinator?

Er stimmt die Arbeiten von Fremdfirmen und eigenem Personal so ab, dass sich niemand gegenseitig gefährdet. Der Auftraggeber bestimmt ihn bei gegenseitiger Gefährdung nach § 6 DGUV Vorschrift 1 und gibt ihm Weisungsbefugnis. Typische Aufgaben sind Einweisung, Freigaben, Begehungen und das Eingreifen bei Gefahr.

Wer ist verantwortlich, wenn eine Fremdfirma im Werk arbeitet?

Die Fremdfirma bleibt für ihre Beschäftigten verantwortlich. Der Auftraggeber informiert über betriebsspezifische Gefahren, unterstützt bei der Gefährdungsbeurteilung und sorgt für die Abstimmung der Arbeiten. Wer welche Aufgabe übernimmt, sollte im Vertrag und in der Fremdfirmenregelung des Standorts festgelegt sein.

Was ist der Unterschied zwischen Betreuung und Safety Consulting?

Die Betreuung ist die laufende, gesetzlich geforderte Arbeit am Standort: Begehungen, Gefährdungsbeurteilungen, Ausschuss, Bericht. Safety Consulting berät die Leitung zu Pflichten, Organisation und Sicherheitskultur, etwa mit Behaviour Based Safety oder dem SAFETEE Kompass. Bei SAFETEE nehmen unterschiedliche Personen diese beiden Rollen wahr.

Welche Kennzahlen sind im Betrieb sinnvoll?

Rückblickende Kennzahlen wie Unfallquote und LTIF zeigen Ergebnisse. Frühindikatoren zeigen, ob Prävention wirkt: durchgeführte Begehungen, gemeldete Beinaheunfälle, fristgerecht erledigte Maßnahmen, Unterweisungsquote. Sinnvoll ist eine kleine Auswahl, die monatlich gleich erhoben und im Arbeitsschutzausschuss besprochen wird.

Wie oft muss unterwiesen werden?

Beschäftigte werden vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich unterwiesen (§ 12 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1), zusätzlich bei Änderungen von Arbeitsplatz, Arbeitsmitteln oder Verfahren. Für Fremdfirmen gilt: Einweisung in die standortspezifischen Gefahren vor dem ersten Einsatz.

Wie lässt sich die Sicherheitskultur im Bestand verbessern?

Mit Rahmenbedingungen, die sicheres Arbeiten leicht machen, und mit Führungskräften als Vorbild. Behaviour Based Safety stärkt sicheres Verhalten durch Beobachtung und Feedback, der SAFETEE Kompass fragt nach den Ursachen hinter Mängeln. Wirksam wird beides, wenn Ergebnisse gemessen und regelmäßig besprochen werden.

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Ihr Standort

Sprechen wir über Ihren Betrieb.

Branche, Standort, Beschäftigtenzahl, zuständige Berufsgenossenschaft und wie oft Fremdfirmen bei Ihnen arbeiten: Mit diesen Angaben schätzen wir die Einsatzzeiten und melden uns mit einem Vorschlag.

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