Braucht ein Produktionsbetrieb eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Ja. Jeder Arbeitgeber mit Beschäftigten muss die sicherheitstechnische Betreuung sicherstellen (§ 5 ASiG, DGUV Vorschrift 2). Produktionsbetriebe mit mehr als 20 Beschäftigten fallen in der Regel unter die Regelbetreuung nach Anlage 2. Die Fachkraft kann angestellt sein oder als externe Fachkraft bestellt werden.
Wie viele Einsatzstunden schreibt die DGUV Vorschrift 2 vor?
Die Grundbetreuung richtet sich nach Betreuungsgruppe und Beschäftigtenzahl: 2,5, 1,5 oder 0,5 Stunden je Beschäftigtem und Jahr, aufgeteilt auf Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt. Hinzu kommt die betriebsspezifische Betreuung, deren Umfang der Arbeitgeber aus seinen Gefährdungen ermittelt. Unser Rechner auf der DGUV-2-Seite zeigt Beispielwerte.
Was macht ein Fremdfirmenkoordinator?
Er stimmt die Arbeiten von Fremdfirmen und eigenem Personal so ab, dass sich niemand gegenseitig gefährdet. Der Auftraggeber bestimmt ihn bei gegenseitiger Gefährdung nach § 6 DGUV Vorschrift 1 und gibt ihm Weisungsbefugnis. Typische Aufgaben sind Einweisung, Freigaben, Begehungen und das Eingreifen bei Gefahr.
Wer ist verantwortlich, wenn eine Fremdfirma im Werk arbeitet?
Die Fremdfirma bleibt für ihre Beschäftigten verantwortlich. Der Auftraggeber informiert über betriebsspezifische Gefahren, unterstützt bei der Gefährdungsbeurteilung und sorgt für die Abstimmung der Arbeiten. Wer welche Aufgabe übernimmt, sollte im Vertrag und in der Fremdfirmenregelung des Standorts festgelegt sein.
Was ist der Unterschied zwischen Betreuung und Safety Consulting?
Die Betreuung ist die laufende, gesetzlich geforderte Arbeit am Standort: Begehungen, Gefährdungsbeurteilungen, Ausschuss, Bericht. Safety Consulting berät die Leitung zu Pflichten, Organisation und Sicherheitskultur, etwa mit Behaviour Based Safety oder dem SAFETEE Kompass. Bei SAFETEE nehmen unterschiedliche Personen diese beiden Rollen wahr.
Welche Kennzahlen sind im Betrieb sinnvoll?
Rückblickende Kennzahlen wie Unfallquote und LTIF zeigen Ergebnisse. Frühindikatoren zeigen, ob Prävention wirkt: durchgeführte Begehungen, gemeldete Beinaheunfälle, fristgerecht erledigte Maßnahmen, Unterweisungsquote. Sinnvoll ist eine kleine Auswahl, die monatlich gleich erhoben und im Arbeitsschutzausschuss besprochen wird.
Wie oft muss unterwiesen werden?
Beschäftigte werden vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich unterwiesen (§ 12 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1), zusätzlich bei Änderungen von Arbeitsplatz, Arbeitsmitteln oder Verfahren. Für Fremdfirmen gilt: Einweisung in die standortspezifischen Gefahren vor dem ersten Einsatz.
Wie lässt sich die Sicherheitskultur im Bestand verbessern?
Mit Rahmenbedingungen, die sicheres Arbeiten leicht machen, und mit Führungskräften als Vorbild. Behaviour Based Safety stärkt sicheres Verhalten durch Beobachtung und Feedback, der SAFETEE Kompass fragt nach den Ursachen hinter Mängeln. Wirksam wird beides, wenn Ergebnisse gemessen und regelmäßig besprochen werden.