Viele Firmen, ein Plan
Stahlbau, Rohrleitungsbau, Elektro, Mess- und Regeltechnik, Isolierer und Gerüstbauer arbeiten parallel. Die Sicherheit entscheidet sich an den Schnittstellen, deshalb führt ein gemeinsamer SiGe-Plan alle Gewerke zusammen.
Der Bau einer neuen Produktionsanlage bringt Stahlbau, Rohrleitungsbau, Elektro- und Anlagentechnik mit vielen Firmen auf einer Baustelle zusammen, oft direkt neben dem laufenden Werk. SAFETEE koordiniert den Arbeitsschutz vom Planungsstart bis zur Übergabe: als SiGeKo nach Baustellenverordnung und mit HSE-Management vor Ort.
HSE im Industriebau umfasst den Arbeitsschutz beim Neubau, bei der Erweiterung und Modernisierung von Industrieanlagen, etwa beim Bau einer neuen Produktionsanlage in Chemie, Öl und Gas oder Lebensmittelindustrie oder beim Bau eines Rechenzentrums. SAFETEE übernimmt die Sicherheitskoordination nach Baustellenverordnung, stellt HSE-Manager vor Ort und führt Freigabeprozesse bis zur Inbetriebnahme. Für Bauherren, Betreiber, Generalunternehmer und EPC-Auftragnehmer.
Stahlbau, Rohrleitungsbau, Elektro, Mess- und Regeltechnik, Isolierer und Gerüstbauer arbeiten parallel. Die Sicherheit entscheidet sich an den Schnittstellen, deshalb führt ein gemeinsamer SiGe-Plan alle Gewerke zusammen.
Auf dem Werksgelände gelten Werksregeln, Verkehrswege, Ex-Bereiche und Medienleitungen des laufenden Betriebs. Baustelle und Produktion stimmen sich täglich ab, damit sich beide nicht gegenseitig gefährden.
Sobald Strom, Druck oder Medien in die neue Anlage kommen, ändert sich die Gefährdung. Freischalten, Arbeitsfreigaben und Prüfungen vor Inbetriebnahme gehören deshalb von Anfang an in den Ablauf.
Im Projekt arbeiten wir operativ auf der Baustelle. Unser Safety Consulting berät Bauherren und Betreiber gesondert. Beide Rollen ergänzen sich und werden von unterschiedlichen Personen wahrgenommen.
Planungs- und Ausführungskoordination für Hallenbau, Rohrbrücken, Anlagenmontage und Anbindung an das bestehende Werk, mit SiGe-Plan und Unterlage für spätere Arbeiten.
HSE-Manager für Bauherr, Generalunternehmer oder EPC-Auftragnehmer: Unterweisungen, Begehungen, Kennzahlen und Abstimmung mit Werksfeuerwehr, Behörden und Berufsgenossenschaft. Fällt jemand aus, übernimmt die Vertretung aus unserem eigenen Team.
Zutritt und Einweisung, Arbeitsfreigaben (Permit to Work) für Heißarbeiten und enge Räume, Lockout-Tagout-Tryout (LOTOTO) und die Last Minute Risk Analysis vor kritischen Schritten, bis zur Übergabe an den Betrieb.
Für Betreiber: Pflichten und Haftung rund um Bau, Übergabe und Betrieb der neuen Anlage, von der Organisation bis zur Dokumentation.
Wenn etwas passiert ist: strukturierte Untersuchung von Unfällen und Beinaheunfällen mit Ursachenanalyse und Maßnahmen, unabhängig vom operativen Team.
Montage von Stützen, Bindern und Dachflächen, Arbeiten auf Rohrbrücken und Gerüsten. Absturz aus mehr als 7 m Höhe zählt nach Anhang II BaustellV zu den besonders gefährlichen Arbeiten.
Stahlträger, Behälter und Anlagenmodule setzen Mobil- und Turmdrehkrane. Anschlagmittel, Tragfähigkeit des Untergrunds, Windgrenzen und Sperrbereiche werden vor jedem Hub geprüft und freigegeben.
Schweißen, Brennschneiden und Trennschleifen, besonders in bestehenden Anlagen. Vor dem ersten Funken stehen Erlaubnisschein, Brandwache und das Entfernen brennbarer Stoffe.
Arbeiten in Behältern, Silos, Schächten und Kanälen. Befahren nur mit Erlaubnis, Freimessung und Sicherungsposten, Orientierung gibt die DGUV Regel 113-004.
Neben laufenden Anlagen können Ex-Zonen in die Baustelle reichen. Das Explosionsschutzdokument des Betreibers und die Zoneneinteilung legen fest, wo Zündquellen tabu sind.
Anbindungen an Dampf-, Gas- und Produktleitungen des Werks. Vor dem Öffnen werden Leitungen entleert, gesperrt, gekennzeichnet und die Wirksamkeit geprüft.
Druckproben, erstes Anfahren und Zuschalten der Energie. Überwachungsbedürftige Anlagen werden vor der Inbetriebnahme geprüft, Sperrbereiche und Zuständigkeiten sind vorher geregelt.
Werksverkehr, Staplerwege, Anlieferung und Notfallorganisation des Betriebs laufen weiter. Zutritt, Wegeführung und Alarmierung stimmen Baustelle und Werk gemeinsam ab.
Am meisten bewirkt HSE, bevor der Bauablauf feststeht. Wer Logistik, Kranstellflächen, Schnittstellen zum Werk und Freigabeprozesse früh plant, erspart sich später Umplanungen und Stillstand auf der Baustelle.
SiGeKo in der Planung, Vorankündigung, SiGe-Plan, Abstimmung mit Werksorganisation, Werksfeuerwehr und Ex-Schutz des Betreibers.
Erdbau und Fundamente, Stahl- und Hallenbau, Rohrleitungen, Elektro- und Anlagentechnik mit vielen Gewerken parallel.
Freigabeprozess mit Permit to Work, LOTOTO und LMRA, Druckprüfungen, Prüfungen vor Inbetriebnahme, erstes Anfahren.
Unterlage für spätere Arbeiten, Übergabe von Freigabe- und Notfallorganisation an den Betrieb.
Nach § 3 BaustellV ist der Koordinator schon für die Planung der Ausführung zu bestellen. Im Industriebau heißt das: bevor Bauablauf, Kranstellflächen und die Anbindung an das bestehende Werk feststehen.
Ein Großprojekt wartet nicht auf Personal. Fällt bei uns jemand aus, übernimmt die Vertretung aus dem eigenen Team, eingearbeitet nach denselben Standards und vertraut mit Dokumentation und Abläufen.
Im Rohbau ist ein Rechenzentrum ein Industriebau wie andere auch. Die Besonderheit beginnt mit dem Ausbau: Der Anteil der technischen Gebäudeausrüstung ist hoch, und Elektro, Kälte, Lüftung, Brandschutz und Notstromversorgung werden in kurzer Zeit parallel montiert. Dazu kommen Mittel- und Hochspannungsanlagen für den Netzanschluss, Kälteanlagen mit Kältemitteln, schwere Aggregate, die der Kran einbringt, und eine lange Inbetriebnahme: Anlagen gehen stufenweise unter Spannung, während nebenan noch montiert wird.
SAFETEE bietet dafür zwei Leistungen an: die Sicherheitskoordination (SiGeKo) nach Baustellenverordnung im Auftrag des Bauherrn und HSE-Management im Projekt mit HSE-Managern vor Ort, für Bauherr, Generalunternehmer oder Fachunternehmen. Grundlage ist unsere Arbeit auf Industrie- und Energiebaustellen, auf denen dieselben Themen zusammenkommen: viele Gewerke, Schaltanlagen, Hebearbeiten und Freigaben vor der Inbetriebnahme. Berät unser Safety Consulting den späteren Betreiber, etwa zur Betreiberhaftung, ist das ein getrennter Baustein mit anderen Personen.
Sobald Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind, bestellt der Bauherr einen Koordinator (§ 3 BaustellV). An elektrischen Anlagen wird grundsätzlich spannungsfrei gearbeitet (§ 6 DGUV Vorschrift 3, fünf Sicherheitsregeln). Kälteanlagen mit fluorierten Kältemitteln installiert zertifiziertes Personal (Art. 10 Verordnung (EU) 2024/573). Überwachungsbedürftige Anlagen werden vor der Inbetriebnahme geprüft (§ 15 BetrSichV). Quellen abgerufen am 03.10.2026.
Zum Markt: Die IT-Anschlussleistung der Rechenzentren in Deutschland liegt 2025 bei 2.980 MW und soll bis 2030 auf rund 5.000 MW steigen (Bitkom, Presseinformation vom 10.11.2025).
Quellen: Jahreszahlen 2024 der BG BAU, berichtet von baulinks am 11.07.2025; Baustellenverordnung § 2 (abgerufen 29.09.2026).
Sobald auf der Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind, bestellt der Bauherr nach § 3 BaustellV einen Koordinator. Dauert der Bau länger als 30 Arbeitstage mit mehr als 20 Beschäftigten gleichzeitig oder umfasst er mehr als 500 Personentage, ist zusätzlich eine Vorankündigung nötig. Quelle: BaustellV, Stand 29.09.2026.
Arbeiten Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber zusammen, stimmen die Arbeitgeber ihre Schutzmaßnahmen nach § 8 ArbSchG ab. Nach § 6 DGUV Vorschrift 1 bestimmt der Auftraggeber bei gegenseitiger Gefährdung eine Person, die die Arbeiten aufeinander abstimmt und dafür Weisungsbefugnis erhält. Quellen: ArbSchG, DGUV Vorschrift 1.
Für Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen gibt die DGUV Regel 113-004 (Ausgabe Februar 2019) den Rahmen vor, unter anderem mit Befahrerlaubnis und Sicherungsposten. Feuerarbeiten in brand- oder explosionsgefährdeten Bereichen setzen ein Arbeitsfreigabesystem nach Gefahrstoffverordnung voraus, praktisch den Erlaubnisschein. Quellen: DGUV, GefStoffV.
Überwachungsbedürftige Anlagen, etwa Druckanlagen oder Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen, werden nach § 15 BetrSichV vor der Inbetriebnahme geprüft, in der Regel durch eine zugelassene Überwachungsstelle. Arbeitsmittel prüft eine zur Prüfung befähigte Person vor der ersten Verwendung (§ 14 BetrSichV). Quelle: BetrSichV.
Koordinator, Vorankündigung, SiGe-Plan; Anhang II besonders gefährliche Arbeiten.
Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber am selben Arbeitsplatz.
Behälter, Silos und enge Räume, Teil 1: Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen, 02/2019.
Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen, §§ 14 und 15.
Was das Explosionsschutzdokument nach § 6 Abs. 9 GefStoffV enthalten muss.
Arbeitsunfälle und tödliche Unfälle in der Bauwirtschaft 2024, Bericht vom 11.07.2025.
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel; § 6 Arbeiten an aktiven Teilen, fünf Sicherheitsregeln.
Zertifiziertes Personal für Installation, Wartung und Dichtheitskontrolle von Kälteanlagen, Art. 10 Verordnung (EU) 2024/573.
Marktentwicklung und IT-Anschlussleistung, Studie des Borderstep Instituts, Presseinformation vom 10.11.2025.
Stand: 03.10.2026
Koordination nach BaustellV von der Planung bis zur Unterlage für spätere Arbeiten.
HSE-Manager vor Ort für Bauherr, Generalunternehmer oder EPC-Auftragnehmer.
Zutritt, Unterweisung und Koordination aller Firmen auf der Baustelle.
Last Minute Risk Analysis per App vor kritischen Arbeitsschritten.
Windenergie, Batteriespeicher, Repowering, Netzausbau und Industrie im Überblick.
In aller Regel ja. Die Baustellenverordnung gilt auch auf dem Werksgelände. Sobald Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind, etwa Stahlbau, Rohrleitungsbau und Elektromontage, bestellt der Bauherr einen Koordinator. Dauert der Bau länger als 30 Arbeitstage mit mehr als 20 Beschäftigten gleichzeitig oder umfasst er mehr als 500 Personentage, ist zudem eine Vorankündigung nötig.
Greenfield bedeutet Bauen auf freier Fläche ohne bestehende Anlagen. Brownfield bedeutet Bauen im Bestand oder direkt neben dem laufenden Betrieb. Im Brownfield kommen Werksverkehr, Medienleitungen, Ex-Bereiche und die Notfallorganisation des Betriebs hinzu. Deshalb braucht es dort eine besonders enge Abstimmung zwischen Baustelle und Werk.
Die Pflichten nach Baustellenverordnung liegen beim Bauherrn, er kann einen Dritten damit beauftragen (§ 4 BaustellV). Unabhängig davon stimmen sich die Arbeitgeber nach § 8 ArbSchG ab, und nach § 6 DGUV Vorschrift 1 bestimmt der Auftraggeber eine Person, die Arbeiten mit gegenseitiger Gefährdung abstimmt. Wer welche Rolle übernimmt, sollte der Vertrag festlegen.
Permit to Work ist eine schriftliche Arbeitsfreigabe für eine bestimmte Tätigkeit an einem bestimmten Ort zu einer bestimmten Zeit, etwa für Heißarbeiten oder das Befahren eines Behälters. LOTOTO (Lockout-Tagout-Tryout) sichert Energiequellen: abschalten, gegen Wiedereinschalten sichern, kennzeichnen und die Wirksamkeit prüfen.
Mit der Planung der Ausführung, spätestens bevor Bauablauf, Logistik und Verträge feststehen. Nach § 3 BaustellV ist der Koordinator schon für die Planungsphase zu bestellen. Früh lassen sich Kranstellflächen, Wegeführung auf dem Werksgelände, Schnittstellen zum Betrieb und die Reihenfolge der Inbetriebnahme noch ohne Umplanung festlegen.
Mit Strom, Druck und Medien ändert sich die Gefährdung schlagartig. Überwachungsbedürftige Anlagen werden vor der Inbetriebnahme geprüft (§ 15 BetrSichV). Zuständigkeiten, Sperrbereiche, Freischaltprozesse und die Übergabe an das Betriebspersonal sollten vorher schriftlich geregelt sein, damit Montage und Betrieb nicht gleichzeitig an derselben Anlage arbeiten.
Dann übernimmt die Vertretung aus unserem eigenen Team. Unsere HSE-Manager sind nach denselben Standards eingearbeitet und mit Dokumentation und Abläufen vertraut. So bleibt das Projekt arbeitsfähig und die Baustelle sicher, auch bei Krankheit oder Urlaub.
Für beide. Als SiGeKo handeln wir im Auftrag des Bauherrn. HSE-Management übernehmen wir für Bauherr, Generalunternehmer, EPC-Auftragnehmer oder Nachunternehmer. Sind wir im selben Projekt in mehreren Rollen tätig, besetzen wir sie mit unterschiedlichen Personen und legen die Zuständigkeiten schriftlich fest.
In aller Regel ja. Rohbau, Elektro, Kälte, Lüftung und Brandschutz führen verschiedene Arbeitgeber aus, deshalb bestellt der Bauherr nach § 3 BaustellV einen Koordinator. Bei mehr als 30 Arbeitstagen mit mehr als 20 Beschäftigten gleichzeitig oder mehr als 500 Personentagen kommt die Vorankündigung hinzu. SAFETEE übernimmt die Koordination von der Planung bis zur Unterlage für spätere Arbeiten.
Mittelspannung, Notstromversorgung und Kälteanlagen gehen stufenweise in Betrieb, während in anderen Bereichen noch montiert wird. Es muss jederzeit klar sein, welche Anlagenteile unter Spannung oder Druck stehen und wer sie freigibt. Dafür braucht es Schaltberechtigungen, Arbeitsfreigaben, abgegrenzte Bereiche und Prüfungen vor der Inbetriebnahme, etwa nach § 15 BetrSichV.
Art der Anlage, Standort, Bauen auf freier Fläche oder im laufenden Werk, geplanter Baubeginn und Vertragsmodell: Mit diesen Angaben schätzen wir den Koordinationsaufwand und melden uns mit einem Vorschlag.

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