hero Behaviour Based Safety
Betreuung im Rahmen der DGUV Vorschrift 2
Regelkonforme Betreuung
Die Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) („Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“) konkretisiert Vorgaben aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) für Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger. Mit dieser Unfallverhütungsvorschrift werden vor allem auch die Aufgaben der sicherheitstechnischen Betreuung festgelegt.
Leistungen
Im Überblick
Stellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
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Gemäß den Vorgaben der DGUV Vorschrift 2 stellen wir Ihnen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen zur Verfügung. Gerne beraten wir Sie zu diesem Einsatz auch im Vorfeld.
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