Grundbetreuung
Feste Einsatzzeit je Beschäftigten und Jahr – 2,5, 1,5 oder 0,5 Stunden je nach Betreuungsgruppe. Aufgaben: Gefährdungsbeurteilung unterstützen, Begehungen, Unterweisungen beraten, Arbeitsschutzausschuss.
Die DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ konkretisiert das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG): Jeder Betrieb muss sicherheitstechnisch und betriebsärztlich betreut werden – mit festgelegten Einsatzzeiten. SAFETEE stellt Ihnen die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa), berechnet Ihre Einsatzzeiten und erfüllt Grund- und betriebsspezifische Betreuung.
Die DGUV Vorschrift 2 ist die Unfallverhütungsvorschrift, die für alle Unternehmen regelt, wie die Betreuung durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach dem Arbeitssicherheitsgesetz auszusehen hat. Für Betriebe oberhalb der Kleinbetriebsgrenze besteht die Betreuung aus einer Grundbetreuung mit festen Einsatzzeiten je Beschäftigten (nach Betreuungsgruppe I bis III) und einer betriebsspezifischen Betreuung, deren Umfang der Betrieb anhand seiner Gefährdungen selbst ermittelt. Die Kleinbetriebsgrenze liegt nach der Neufassung bei 20 Beschäftigten, bei Unfallversicherungsträgern mit bisheriger Fassung (etwa der BG BAU bis 31.12.2026) bei 10. Kleinbetriebe werden nach Anlage 1 betreut; Betriebe bis 50 Beschäftigte können alternativ das Unternehmermodell wählen.
Feste Einsatzzeit je Beschäftigten und Jahr – 2,5, 1,5 oder 0,5 Stunden je nach Betreuungsgruppe. Aufgaben: Gefährdungsbeurteilung unterstützen, Begehungen, Unterweisungen beraten, Arbeitsschutzausschuss.
Zusätzlicher Bedarf aus Ihren Gefährdungen: neue Anlagen, Gefahrstoffe, Baustellen, Ereignisse, Managementsysteme. Wird jährlich mit Ihnen ermittelt und dokumentiert.
Beide Leistungserbringer teilen sich die Grundbetreuung – jeder mit mindestens 20 Prozent. Wir stimmen uns mit Ihrem Betriebsarzt ab, damit Begehungen, ASA-Sitzungen und Beratung ineinandergreifen.
Gemäß den Vorgaben der DGUV Vorschrift 2 stellen wir Ihnen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zur Verfügung – im Rahmen unseres HSE-Managements, mit festem Ansprechpartner und dokumentierten Einsatzzeiten. Gern beraten wir Sie zu diesem Einsatz auch im Vorfeld.
Eine benannte SiFa mit Stellvertretung, Bestellung nach § 5 ASiG, Einsatzzeiten nach Ihrer Betreuungsgruppe – vor Ort und erreichbar.
Begehungen, Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungskonzept, Unfallanalyse, Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss – die Aufgabenfelder der Grundbetreuung, dokumentiert im Jahresbericht.
Projekte, Baustellen, neue Anlagen, Gefahrstoffe, Managementsysteme: Wir ermitteln mit Ihnen den betriebsspezifischen Bedarf und liefern ihn aus einer Hand – auch kurzfristig.
Teilzeit nicht umgerechnet, Betreuungsgruppe geschätzt: Wer zu wenig Stunden bestellt, ist nicht regelkonform – wer zu viele bestellt, zahlt.
Eine Bestellung ohne Präsenz erfüllt die Vorschrift nicht. Die Fachkraft muss den Betrieb, die Anlagen und die Menschen kennen.
Viele Betriebe bestellen nur die Grundbetreuung. Der betriebsspezifische Teil ist Pflicht – und meist der wertvollere.
Bei mehr als 20 Beschäftigten Pflicht nach § 11 ASiG, mindestens vierteljährlich. Ohne ASA fehlt der Ort, an dem Betriebsarzt, SiFa und Führung zusammenkommen.
Die Beurteilung ist die Grundlage der Betreuung. Sie muss mit dem Betrieb wachsen – bei jeder neuen Anlage, jedem neuen Stoff, jedem Ereignis.
Zwei Dienstleister, kein Austausch: Doppelarbeit und Lücken. Wir stimmen uns ab und teilen Begehungen und ASA-Vorbereitung.
Vom ersten Gespräch bis zum Jahresbericht: So läuft die sicherheitstechnische Betreuung mit SAFETEE.
Beschäftigtenzahl, Betreuungsgruppe nach WZ-Code, Einsatzzeiten der Grundbetreuung – schriftlich festgehalten.
Bestellung der Fachkraft nach § 5 ASiG, Abstimmung mit Betriebsarzt und Betriebsrat, Bedarfsermittlung für den betriebsspezifischen Teil.
Begehungen, Beratung, Unterweisungskonzept, Arbeitsschutzausschuss, Unfallanalyse – dokumentiert je Einsatz.
Nachweis der Einsatzzeiten und Leistungen für Geschäftsführung, Berufsgenossenschaft und Aufsicht; Bedarf für das nächste Jahr.
Die Zuordnung erfolgt nach dem WZ-Code Ihres Betriebs (Anlage 2 DGUV Vorschrift 2). Gruppe I (2,5 Stunden je Beschäftigten und Jahr) umfasst Branchen mit hoher Gefährdung wie Bau, Bergbau oder Metallerzeugung; Gruppe II (1,5 Stunden) große Teile des verarbeitenden Gewerbes, Logistik und Gesundheitswesen; Gruppe III (0,5 Stunden) Verwaltung, Handel und Bildung. Teilzeitkräfte werden anteilig gezählt.
Betriebe bis 50 Beschäftigte können die alternative bedarfsorientierte Betreuung wählen: Der Unternehmer qualifiziert sich selbst bei seiner Berufsgenossenschaft und zieht Fachkraft und Betriebsarzt anlassbezogen hinzu. Ob das für Sie sinnvoll ist, prüfen wir im Erstgespräch.
Die wichtigsten Regelungen – als Orientierung:
Die Grundbetreuung nach Anlage 2 ergibt sich aus Beschäftigtenzahl mal Stundenwert der Betreuungsgruppe. Auf Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt entfallen je mindestens 20 Prozent, die betriebsspezifische Betreuung kommt hinzu. Eigene Werte rechnet der Rechner oben. (DGUV Vorschrift 2 Anlage 2, Mustertext; Stand 30.09.2026)
| Betreuungsgruppe | Stunden je Beschäftigtem und Jahr | 50 Beschäftigte | 120 Beschäftigte | Beispiele |
|---|---|---|---|---|
| I | 2,5 h | 125 h | 300 h | Bau, Bergbau, Metallerzeugung |
| II | 1,5 h | 75 h | 180 h | Maschinenbau, Logistik, Gesundheitswesen |
| III | 0,5 h | 25 h | 60 h | Verwaltung, Handel, Bildung |
Die Neufassung der DGUV Vorschrift 2 tritt je Unfallversicherungsträger zu unterschiedlichen Terminen in Kraft. Danach beginnt die Regelbetreuung nach Anlage 2 bei mehr als 20 statt mehr als 10 Beschäftigten. Maßgeblich ist die Satzung Ihres Trägers. (DGUV, BGHM, VBG, BGN, BG RCI, BG BAU; Stand 30.09.2026)
| Träger | Neufassung gilt | Anlage 2 ab |
|---|---|---|
| BGHM | seit 01.04.2025 | mehr als 20 Beschäftigten |
| VBG | seit 01.12.2025 | mehr als 20 Beschäftigten |
| BGN · BG RCI | seit 01.01.2026 | mehr als 20 Beschäftigten |
| BG BAU | ab 01.01.2027 | bis dahin mehr als 10 Beschäftigten (bisherige Fassung) |
Die Betreuung ist Pflicht für jeden Betrieb mit Beschäftigten – unabhängig von Branche und Größe. Was sich unterscheidet, ist der Umfang.
Die Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 ergänzt unser HSE-Management. Diese Bausteine greifen ineinander:
HSE-Manager vor Ort für Bauherr, Betreiber oder Hersteller: Unterweisungen, Begehungen, Kennzahlen, Behördenkontakt.
Nachunternehmer sicher einbinden, einweisen und steuern.
Schulungen für Führungskräfte, Sicherheitsbeauftragte und Fremdfirmenkoordinatoren.
Die DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ konkretisiert das Arbeitssicherheitsgesetz. Sie legt fest, wie Betriebe die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung organisieren müssen: für Kleinbetriebe nach Anlage 1 (nach der Neufassung bis 20, bei Trägern mit bisheriger Fassung bis 10 Beschäftigte), für größere Betriebe nach Anlage 2 mit Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung, für Betriebe bis 50 Beschäftigte alternativ nach Anlage 3 (Unternehmermodell).
Oberhalb der Kleinbetriebsgrenze (nach der Neufassung mehr als 20, sonst mehr als 10 Beschäftigte) ergibt sich die Grundbetreuung aus der Beschäftigtenzahl (Teilzeit anteilig) multipliziert mit dem Faktor der Betreuungsgruppe: 2,5 Stunden je Beschäftigten und Jahr in Gruppe I, 1,5 in Gruppe II, 0,5 in Gruppe III. Die Summe teilen sich Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt, jeder mit mindestens 20 Prozent. Hinzu kommt die betriebsspezifische Betreuung, deren Umfang der Betrieb anhand seiner Gefährdungen ermittelt.
Die Grundbetreuung deckt die Basisaufgaben ab, die jeder Betrieb hat: Gefährdungsbeurteilung, Begehungen, Beratung zu Arbeitsplätzen und Arbeitsmitteln, Unterweisungen, Arbeitsschutzausschuss. Die betriebsspezifische Betreuung deckt den Bedarf, der sich aus Ihren besonderen Gefährdungen und Veränderungen ergibt: neue Anlagen, Baustellen, Gefahrstoffe, Ereignisse, Managementsysteme. Beide sind Pflicht.
Beides ist zulässig. Eine interne Fachkraft braucht die Ausbildung nach § 7 ASiG und ausreichend Zeit für die Aufgabe. Eine externe Fachkraft wie SAFETEE bringt die Qualifikation mit, ist unabhängig von innerbetrieblichen Rücksichten und skaliert mit Ihrem Bedarf – etwa bei Projekten oder mehreren Standorten. Viele Betriebe kombinieren beides.
Die alternative bedarfsorientierte Betreuung nach Anlage 3 DGUV Vorschrift 2 für Betriebe bis 50 Beschäftigte: Der Unternehmer nimmt an Motivations- und Fortbildungsschulungen seiner Berufsgenossenschaft teil, übernimmt Basisaufgaben selbst und zieht Fachkraft und Betriebsarzt anlassbezogen hinzu. Das Modell setzt eigenes Engagement voraus und ist nicht für jede Branche und Gefährdungslage sinnvoll.
Der Preis folgt den Einsatzzeiten: Grundbetreuung nach Beschäftigtenzahl und Betreuungsgruppe plus betriebsspezifischer Bedarf, abgerechnet nach Stunden oder als Jahrespauschale. Nach einem Erstgespräch mit Einstufung erhalten Sie ein Angebot mit klaren Einsatzzeiten und Leistungen.
Beschäftigtenzahl, Branche, Standorte: Mit drei Angaben berechnen wir Ihre Einsatzzeiten und melden uns innerhalb eines Werktags.
