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    Grundlagen

    DGUV Vorschrift 2: Einsatzzeiten von SiFa und Betriebsarzt berechnen

    Die DGUV Vorschrift 2 legt fest, wie viel Betreuung durch Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt ein Betrieb braucht. Über 20 Beschäftigten gilt nach der Neufassung die Regelbetreuung mit Grundbetreuung von 0,5 bis 2,5 Stunden je Beschäftigtem und Jahr plus betriebsspezifischem Teil. Wir berechnen Ihren Bedarf und übernehmen die sicherheitstechnische Betreuung.

    September 29, 2026
    September 29, 2026
    Dipl.-Ing. Marc Riegel
    Geschäftsführer · Dipl.-Ing. Sicherheitstechnik
    Managing Director · Dipl.-Ing. Safety Engineering
    https://www.safetee.eu/team#marc-riegel
    HSE-Management
    HSE Management
    HSE-Management im Projekt
    https://www.safetee.eu/leistungen/hse-management-im-projekt
    HSE Management on Project
    https://www.safetee.eu/leistungen/en/hse-management-on-project
    Betreuung nach DGUV Vorschrift 2
    /leistungen/betreuung-im-rahmen-der-dguv-vorschrift
    Grundlagen 02: DGUV Vorschrift 2: Einsatzzeiten von SiFa und Betriebsarzt berechnen

    Was regelt die DGUV Vorschrift 2?

    Die DGUV Vorschrift 2 ist die Unfallverhütungsvorschrift, die das Arbeitssicherheitsgesetz konkretisiert. Sie bestimmt, wie Arbeitgeber die Betreuung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte organisieren, welche Betreuungsform für welche Betriebsgröße gilt und wie viele Einsatzstunden mindestens nötig sind. Die Pflicht zur Bestellung selbst folgt aus §§ 2 und 5 ASiG. (ASiG, DGUV Vorschrift 2; Stand 29.09.2026)

    Jeder Unfallversicherungsträger setzt die Vorschrift als eigene Satzungsregel in Kraft. Deshalb kann der Wortlaut zwischen den Berufsgenossenschaften abweichen, auch bei Einsatzzeiten. Maßgeblich ist immer die Fassung Ihres Trägers.

    Was hat sich mit der Neufassung geändert, und ab wann gilt sie?

    Die Neufassung hebt die Schwelle für die vereinfachten Betreuungsformen von 10 auf 20 Beschäftigte an, erlaubt digitale Betreuung bis zu einem Drittel der Zeit und vereinheitlicht in der Grundbetreuung den Mindestanteil beider Fachkräfte auf 20 Prozent. Sie gilt gestaffelt: bei der BGN und der BG RCI seit 01.01.2026, bei der VBG seit 01.12.2025. (BGN, BG RCI, VBG; abgerufen 29.09.2026)

    Für die Bauwirtschaft ist das wichtig: Die BG BAU rechnet mit Inkrafttreten voraussichtlich Anfang 2027. Bis dahin gilt für Bau- und baunahe Betriebe verbindlich die bisherige Fassung (BG BAU, BauPortal 3/2025), in der die Regelbetreuung nach Anlage 2 bei mehr als 10 Beschäftigten beginnt. Prüfen Sie deshalb zuerst, bei welchem Träger Ihr Betrieb versichert ist.

    Welche Betreuungsform gilt für meinen Betrieb?

    Das hängt von der Zahl der Beschäftigten und der Fassung Ihres Trägers ab. Nach der Neufassung können Betriebe bis 20 Beschäftigte die Regelbetreuung für Kleinbetriebe nach Anlage 1 oder, je nach Träger, Kompetenzzentren nutzen; das Unternehmermodell steht je nach Träger Betrieben bis 50 Beschäftigte offen. Über 20 Beschäftigten gilt die Regelbetreuung nach Anlage 2. In der bisherigen Fassung liegt diese Grenze bei 10 Beschäftigten. (BGN, BGHM; Stand 29.09.2026)

    Teilzeitkräfte werden bei der Zählung nach den Regeln der Vorschrift anteilig berücksichtigt. Maßgeblich ist die Zahl der Beschäftigten im Betrieb, nicht die der Standorte.

    Wie berechne ich die Grundbetreuung nach Anlage 2?

    Die Grundbetreuung ergibt sich aus der Zahl der Beschäftigten mal dem Stundenwert der Betreuungsgruppe: Gruppe I 2,5 Stunden, Gruppe II 1,5 Stunden, Gruppe III 0,5 Stunden je Beschäftigtem und Jahr. Die Gruppe richtet sich nach dem Wirtschaftszweig (WZ-Kode) des Betriebs. Auf Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt entfallen jeweils mindestens 20 Prozent. (DGUV Vorschrift 2 Anlage 2, BGHM; abgerufen 29.09.2026)

    Checkliste: Einsatzzeiten in fünf Schritten ermitteln

    Rechenbeispiel (Beispielwerte): Ein Betrieb der Gruppe II mit 120 Beschäftigten kommt auf 120 × 1,5 = 180 Stunden Grundbetreuung im Jahr. Davon entfallen mindestens 36 Stunden auf die Fachkraft für Arbeitssicherheit und mindestens 36 Stunden auf den Betriebsarzt. Die übrigen 108 Stunden werden nach Bedarf verteilt. Der betriebsspezifische Teil kommt hinzu. Unser Einsatzzeiten-Rechner rechnet das für Ihre Werte.

    Was gehört zur betriebsspezifischen Betreuung?

    Die betriebsspezifische Betreuung deckt Aufgaben ab, die über die Grundbetreuung hinausgehen und aus den besonderen Gegebenheiten des Betriebs folgen, etwa neue Anlagen, geänderte Verfahren, besondere Gefährdungen oder Umstrukturierungen. Ihren Umfang legt der Arbeitgeber selbst fest, anhand der Aufgabenfelder in Anlage 2, und dokumentiert ihn. Eine feste Stundenzahl gibt die Vorschrift dafür nicht vor. (DGUV Vorschrift 2 Anlage 2; Stand 29.09.2026)

    In der Praxis ist dieser Teil der Schlüssel für eine wirksame Betreuung. Ein Betrieb mit Montagebaustellen, Höhenarbeit oder vielen Fremdfirmen braucht dort deutlich mehr als ein Betrieb mit reiner Büroarbeit. Wer den Aufwand begründet festlegt und aufschreibt, kann ihn gegenüber Aufsicht und Berufsgenossenschaft nachvollziehbar darlegen.

    Welche weiteren Pflichten hängen an der Betriebsgröße?

    Ab mehr als 20 Beschäftigten ist ein Arbeitsschutzausschuss zu bilden, der mindestens einmal vierteljährlich zusammentritt (§ 11 ASiG). Sicherheitsbeauftragte sind nach geänderter Fassung von § 22 SGB VII seit dem 29.05.2026 grundsätzlich ab regelmäßig 50 Beschäftigten zu bestellen, vorher lag die Grenze bei mehr als 20. Bei 21 bis 49 Beschäftigten bleibt die Pflicht bestehen, wenn eine besondere Gefährdung für Leben und Gesundheit vorliegt. (ASiG, SGB VII; Stand 29.09.2026)

    Wer darf die Betreuung übernehmen?

    Die Betreuung übernehmen Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit sicherheitstechnischer Fachkunde und Betriebsärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde, angestellt oder als externer Dienst. Die Neufassung öffnet die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit für weitere Studienrichtungen und verlangt, dass Weiterbildungen im jährlichen Bericht nachgewiesen werden. (BG RCI, VBG; abgerufen 29.09.2026)

    Wichtig für den Alltag: Wegezeiten zählen nicht als Einsatzzeit (BGHM). Digitale Beratung ist in der Regelbetreuung bis zu einem Drittel möglich, bei der VBG nur, wenn der Betrieb vorher persönlich bekannt ist.

    Wie unterstützt SAFETEE?

    Wir übernehmen die sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2: Bedarf berechnen, Grundbetreuung leisten, betriebsspezifische Anlässe begleiten und alles nachvollziehbar dokumentieren. Den Rechenweg, den Einsatzzeiten-Rechner und unser Angebot finden Sie auf der Seite Betreuung nach DGUV Vorschrift 2. Fragen zu Ihrem Träger klären wir gern über die Kontaktseite.

    1. Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), §§ 2, 5 und 11 · Bundesamt für Justiz · https://www.gesetze-im-internet.de/asig/ · abgerufen am 29.09.2026
    2. Sozialgesetzbuch VII, § 22 Sicherheitsbeauftragte · Bundesamt für Justiz · https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/ · abgerufen am 29.09.2026
    3. Neufassung der DGUV Vorschrift 2 ab 1. Januar 2026 · BGN · https://www.bgn.de/praevention-arbeitshilfen/unsere-leistungen/arbeitsmedizinische-und-sicherheitstechnische-betreuung/dguv-vorschrift-2-ab-2026 · abgerufen am 29.09.2026
    4. Überarbeitete DGUV Vorschrift 2 tritt zum 1.1.2026 in Kraft · BG RCI · https://www.bgrci.de/presse-medien/aktuelle-meldungen/details/ueberarbeitete-dguv-vorschrift-2-tritt-zum-112026-in-kraft · abgerufen am 29.09.2026
    5. Die neue DGUV Vorschrift 2 · VBG · https://www.vbg.de/cms/arbeitsschutz/arbeitsschutz-organisieren/sicherheitstechnische-und-betriebsaerztliche-betreuung/die-neue-dguv-vorschrift-2 · abgerufen am 29.09.2026
    6. DGUV Vorschrift 2, Anlage 2 · BGHM · https://www.bghm.de/arbeitsschuetzer/schriften-und-regelwerk/dguv-vorschriften/dguv-vorschrift-2/anlage-2 · abgerufen am 29.09.2026
    7. Ab 2026/2027: Neue Regelungen in der DGUV Vorschrift 2, BauPortal 3/2025 · BG BAU · https://bauportal.bgbau.de/bauportal-32025/rund-um-die-bg-bau/ab-2026-2027-neue-regelungen-in-der-dguv-vorschrift-2 · abgerufen am 29.09.2026

    Ab wie vielen Beschäftigten gilt die Regelbetreuung nach Anlage 2?

    Nach der Neufassung ab mehr als 20 Beschäftigten, in der bisherigen Fassung ab mehr als 10. Welche Fassung gilt, hängt vom Unfallversicherungsträger ab: BGN und BG RCI setzen die Neufassung seit 01.01.2026 um, die BG BAU voraussichtlich erst ab Anfang 2027. Maßgeblich ist immer die Satzung Ihres Trägers.

    Wie viele Stunden SiFa braucht ein Betrieb mit 50 Beschäftigten?

    Das hängt von der Betreuungsgruppe ab. In Gruppe II sind es 50 × 1,5 = 75 Stunden Grundbetreuung im Jahr, davon mindestens 15 Stunden für die Fachkraft für Arbeitssicherheit und 15 für den Betriebsarzt. Der Rest wird nach Bedarf verteilt, der betriebsspezifische Teil kommt dazu. Das Beispiel gilt für den Mustertext.

    Gelten für Baubetriebe schon die neuen Schwellen?

    Nein, noch nicht. Die BG BAU erwartet das Inkrafttreten der Neufassung voraussichtlich Anfang 2027. Bis dahin gilt für die Bauwirtschaft und baunahe Dienstleistungen verbindlich die bisherige Fassung. Die Regelbetreuung nach Anlage 2 beginnt dort also weiterhin bei mehr als 10 Beschäftigten.

    Darf die Betreuung auch digital stattfinden?

    Ja, in Grenzen. In der Regelbetreuung kann nach der Neufassung bis zu einem Drittel der Betreuung digital erfolgen, in begründeten Fällen mehr, höchstens aber die Hälfte. Die VBG verlangt zusätzlich, dass der Betrieb vorher persönlich bekannt ist. Begehungen vor Ort bleiben damit fester Teil der Betreuung.

    Zählen Fahrzeiten zur Einsatzzeit?

    Nein. Wegezeiten der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes werden nach der Vorschrift nicht als Einsatzzeit angerechnet. Gezählt wird die Zeit, in der die Fachkräfte ihre Aufgaben im oder für den Betrieb tatsächlich wahrnehmen, etwa Begehungen, Beratung, Mitwirkung an Gefährdungsbeurteilungen und Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses.

    Was passiert, wenn die Einsatzzeiten nicht erreicht werden?

    Die Unfallversicherungsträger überwachen die Einhaltung ihrer Unfallverhütungsvorschriften und können Maßnahmen anordnen. Welche Folgen ein Verstoß im Einzelfall hat, hängt vom Sachverhalt ab. Fragen Sie uns, wir prüfen Ihre Betreuungsdokumentation und zeigen, wie Sie Lücken nachvollziehbar schließen. Oft reicht es, die betriebsspezifische Betreuung sauber zu begründen und zu dokumentieren.

    Wer bestimmt die Betreuungsgruppe?

    Die Gruppe folgt aus dem Wirtschaftszweig des Betriebs, zugeordnet über den WZ-Kode im Anhang zu Anlage 2. Maßgeblich ist die Zuordnung Ihres Unfallversicherungsträgers. Gruppe I umfasst Wirtschaftszweige mit hohen Gefährdungen, Gruppe III solche mit geringeren, jeweils mit eigenem Stundenwert je Beschäftigtem.

    Regulatorik
    Jan Peukmann
    Jörn Nieswandt
    People & Culture Partner
    People & Culture Partner
    Björn Andresen
    CSO · Leitung Safety Consulting
    CSO · Head of Safety Consulting
    b.andresen@safetee.eu
    Jan Peukmann
    COO · HSE-Management und SiGeKo
    COO · HSE Management and Safety Coordination
    Dipl.-Ing. Marc Riegel
    Geschäftsführer · Dipl.-Ing. Sicherheitstechnik
    Managing Director · Dipl.-Ing. Safety Engineering