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Arbeiten auf einer Batteriespeicher-Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber, bestellt der Bauherr nach § 3 BaustellV einen Koordinator, und zwar schon für die Planung der Ausführung. Das betrifft Projektierer, Bauherren und EPC-Auftragnehmer. In den EPC-Vertrag gehört, wer den SiGeKo stellt und wer die Freigaben führt. SAFETEE übernimmt SiGeKo und HSE-Management bis zur Übergabe.


In aller Regel ja. Die Baustellenverordnung knüpft den Koordinator nicht an Größe oder Baukosten, sondern an eine Bedingung: Arbeiten Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle, bestellt der Bauherr einen oder mehrere geeignete Koordinatoren (§ 3 Abs. 1 BaustellV). Auf einer Speicherbaustelle sind Tiefbau, Kranfirma, Containerlieferant und Elektromontage fast immer getrennte Firmen.
Dazu kommen Vorankündigung und SiGe-Plan. Die Vorankündigung geht spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle an die Behörde, wenn die Arbeiten länger als 30 Arbeitstage mit mehr als 20 gleichzeitig Beschäftigten dauern oder 500 Personentage überschreiten (§ 2 Abs. 2 BaustellV). Den SiGe-Plan braucht es vor Einrichtung der Baustelle, wenn zusätzlich eine Vorankündigung nötig ist oder besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II anfallen (§ 2 Abs. 3), etwa Arbeiten in weniger als 5 m Abstand von Hochspannungsleitungen am Netzanschluss (Anhang II Nr. 4). Mehr dazu auf unserer Seite zur Sicherheitskoordination (SiGeKo).
Mit der Planung der Ausführung, also bevor Layout, Anlieferkonzept und Reihenfolge der Inbetriebnahme feststehen. In dieser Phase koordiniert der SiGeKo bereits die Planung, arbeitet den SiGe-Plan aus und beginnt die Unterlage für spätere Arbeiten (§ 3 Abs. 2 BaustellV). Was hier entschieden wird, lässt sich auf der Baustelle nur noch mit Umplanung ändern.
Die Projektpipeline ist groß: Laut Bundesnetzagentur lagen den Übertragungsnetzbetreibern Ende 2024 rund 650 Anschlussanfragen für Großbatteriespeicher mit 226 GW vor; in Betrieb waren am 15.10.2025 rund 2,4 GW (BNetzA, Themenseite Stromspeicher). Viele Vorhaben stehen also gerade in der Phase, in der HSE am meisten bewirkt. Früh festlegen lassen sich vor allem:
Die Pflichten der Baustellenverordnung liegen beim Bauherrn. Er kann einen Dritten wie den EPC-Auftragnehmer beauftragen, sie in eigener Verantwortung zu treffen (§ 4 BaustellV). Wer Koordinatoren beauftragt, bleibt trotzdem in der Verantwortung (§ 3 Abs. 1a). Deshalb gehören SiGeKo, Arbeitsfreigaben und Anlagenverantwortung bis zur Übergabe namentlich in den EPC-Vertrag.
Daneben stimmen sich die Arbeitgeber nach § 8 ArbSchG ab und bestimmen nach § 6 DGUV Vorschrift 1 eine Person, die Arbeiten mit gegenseitiger Gefährdung abstimmt, bei besonderen Gefahren mit Weisungsbefugnis. Diese Fragen klären Sie am besten vor Vertragsschluss:
| Rolle | Grundlage | Frage für den EPC-Vertrag |
|---|---|---|
| SiGeKo | §§ 3, 4 BaustellV | Bestellt der Bauherr den Koordinator, oder übernimmt der EPC-Auftragnehmer die Bauherrenpflichten als beauftragter Dritter? |
| Abstimmung gegenseitiger Gefährdungen | § 8 ArbSchG, § 6 DGUV Vorschrift 1 | Wer stimmt die Arbeiten der Nachunternehmer ab, und mit welcher Weisungsbefugnis? |
| Arbeitsfreigaben | Freigabeverfahren des Projekts (Permit to Work, LOTOTO) | Wer erteilt Freigaben, wer führt das Freigabe- und Schlossverzeichnis? |
| Anlagenverantwortung | DIN VDE 0105-100 | Wer ist bis zur Übergabe Anlagenverantwortlicher, getrennt für Batteriefeld und Netzanschluss? |
| Übergabe | § 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV | Wann gehen Unterlage, Freigabe- und Notfallorganisation an den Betrieb über? |
Mehr zur Koordination von Nachunternehmern beim Fremdfirmenmanagement. Vertragsklauseln stimmen Sie mit Ihrer Rechtsberatung ab; wir beraten zum Arbeitsschutz.
Vier Gefährdungen prägen die Reihenfolge auf der Speicherbaustelle: Gleichspannung ab dem ersten Batteriemodul, Thermal Runaway mit Brand und Gasen, Schwerlast mit Kranhüben für Container und Transformatoren sowie Arbeiten am Netzanschluss nahe Hochspannung. Jede verlangt eine Entscheidung, bevor gebaut wird, und alle laufen im SiGe-Plan zusammen.
Ein typischer Tag in Montage und Inbetriebnahme, ohne Bezug auf ein bestimmtes Projekt:
Zur Übergabe gehört die Unterlage für spätere Arbeiten nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV, die der SiGeKo schon in der Planung beginnt. Dazu kommen die geregelte Übergabe der Anlagenverantwortung, das Freigabe- und Schaltverfahren sowie die Einsatzunterlagen für die Feuerwehr. So plant der Betrieb Wartung und Störungsbeseitigung auf gesicherter Grundlage.
Als SiGeKo koordinieren wir im Auftrag des Bauherrn von der Planung bis zur Unterlage. Im HSE-Management im Projekt arbeiten unsere HSE-Manager vor Ort für Bauherr, EPC-Auftragnehmer oder Nachunternehmer, mit Freigaben, LOTOTO und LMRA. Übernehmen wir in einem Projekt mehrere Rollen, besetzen wir sie mit unterschiedlichen Personen. Gefährdungen, Regelwerke und Ablauf finden Sie auf unserer Seite HSE für Batteriespeicher; für Ihr Projekt sprechen Sie uns an.
Eine Größengrenze gibt es dafür nicht. Entscheidend ist, ob Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle tätig werden; dann ist nach § 3 Abs. 1 BaustellV ein Koordinator zu bestellen. Beim Bau eines Batteriespeichers trifft das praktisch immer zu, weil Tiefbau, Kran, Containerlieferung und Elektromontage von verschiedenen Firmen kommen.
Eine Vorankündigung ist nötig, wenn die Arbeiten länger als 30 Arbeitstage dauern und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig sind oder wenn der Umfang 500 Personentage überschreitet (§ 2 Abs. 2 BaustellV). Sie geht spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle an die zuständige Behörde und hängt sichtbar auf der Baustelle aus.
Vor Einrichtung der Baustelle. Pflicht ist er, wenn mehrere Arbeitgeber tätig sind und eine Vorankündigung nötig ist oder besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II anfallen, etwa in weniger als 5 m Abstand von Hochspannungsleitungen (§ 2 Abs. 3 BaustellV). Der SiGeKo arbeitet ihn während der Planung der Ausführung aus und passt ihn bei Änderungen an.
Ja. Nach § 4 BaustellV kann der Bauherr einen Dritten beauftragen, die Maßnahmen nach §§ 2 und 3 in eigener Verantwortung zu treffen, zum Beispiel den EPC-Auftragnehmer. Wichtig ist eine klare schriftliche Regelung, wer den SiGeKo bestellt und wer Vorankündigung und SiGe-Plan verantwortet. Die vertragliche Gestaltung klären Sie mit Ihrer Rechtsberatung.
Der SiGeKo wird nach Baustellenverordnung vom Bauherrn bestellt und koordiniert Planung und Ausführung des gesamten Bauvorhabens. Die Person nach § 6 DGUV Vorschrift 1 bestimmen die beteiligten Unternehmer, um Arbeiten mit gegenseitiger Gefährdung abzustimmen, bei besonderen Gefahren mit Weisungsbefugnis. Auf einer Speicherbaustelle werden beide Rollen oft gebraucht und sollten abgegrenzt sein.
Zwei Leitfäden bilden den aktuellen Stand ab: das vfdb-Merkblatt TWB-02 vom Februar 2025 mit Erkenntnissen zu Thermal Runaway, Gasen und Einsatztaktik und der Sicherheitsleitfaden des BVES für große Lithium-Ionen-Batterien in 3. Auflage vom November 2025, erarbeitet unter anderem mit DGUV, BG ETEM und Feuerwehrverbänden.