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Leitfaden · Auswahl

HSE-Dienstleister auswählen:Zwölf Fragen vor der Vergabe.

Welcher Anbietertyp passt zu Ihrem Projekt, und woran erkennen Sie Qualität, bevor der Vertrag steht? Zwölf Kriterien mit Prüffragen und ein Anforderungs-Check, der aus Ihren Angaben ein Rollenprofil und eine Checkliste macht.

4 Anbietertypen12 KriterienCheck ohne Datenübertragung
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Zwölf KriterienLeitfaden
QualifikationAnlagentypVerfügbarkeitVertragsformEinarbeitungMethodenFührungWerkzeugeNäheSprachenVersicherungReferenzenZwölf Kriterien01Qualifikation
PrüffragenWelche Nachweise hat die konkret vorgesehene Person, nicht das Unternehmen allgemein?
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01
Kurzantwort

Worauf es bei der Auswahl
wirklich ankommt.

Einen HSE-Dienstleister für ein Großprojekt wählen Sie nach dem Bedarf der Baustelle, nicht nach dem Anbietertyp. Entscheidend sind nachweisbare Qualifikation der vorgesehenen Person, Erfahrung im Anlagentyp, gesicherte Verfügbarkeit mit Vertretung, eine passende Vertragsform und wirksame Führung vor Ort. Dieser Leitfaden richtet sich an Bauherren, Projektleitungen, EPC-Auftragnehmer und Einkauf.

Stand:

FürBauherrenProjektleitungenEPC-AuftragnehmerEinkauf und VergabeHSE-Verantwortliche

Rolle vor Anbieter

Klären Sie zuerst, ob Sie einen SiGeKo nach Baustellenverordnung, einen HSE-Manager vor Ort oder Beratung brauchen. Die Rolle bestimmt die Nachweise.

Person vor Firma

Qualität entsteht bei der Fachkraft auf der Baustelle. Prüfen Sie die namentlich benannte Person, ihre Nachweise und ihre Vertretung.

Vertrag vor Start

Vertragsform, Weisungsrecht, Laufzeit und Versicherung gehören vor den ersten Einsatztag geklärt, nicht danach.

02
Anbietertypen

Vier Wege zur HSE-Besetzung,
jeder mit eigenen Stärken.

Am Markt treffen Sie vor allem auf vier Typen. Keiner ist per se besser; entscheidend ist, was Ihr Projekt braucht. Mischformen sind üblich, und viele selbstständige Fachkräfte arbeiten als Freelancer. Für sie gelten dieselben Kriterien.

SiGeKo-Büro01

Ingenieurbüro für Sicherheitskoordination

  • Klarer Fokus auf die Baustellenverordnung
  • Oft regional verankert mit fester Ansprechperson
  • Erfahrung in Hoch-, Tief- und Ingenieurbau

Passt, wenndie Koordination nach BaustellV für ein klar umrissenes Bauvorhaben gefragt ist.

Prüfen SieVertretung, Erfahrung im Anlagentyp und ob dauerhafte Präsenz vor Ort leistbar ist.

Überlassung02

Personaldienstleister und Arbeitnehmerüberlassung

  • Schnelle Besetzung aus einer breiten Kandidatenbasis
  • Flexible Laufzeiten
  • Fachkraft arbeitet eingegliedert unter Ihrer Weisung

Passt, wennSie HSE-Personal in die eigene Organisation eingliedern und fachlich selbst führen.

Prüfen Siedie Erlaubnis nach AÜG, Höchstdauer und Gleichstellung sowie wer die Einarbeitung übernimmt.

Prüfkonzern03

Prüf- und Zertifizierungsorganisation

  • Breites Spektrum aus Prüfung, Sachverständigen und Zertifizierung
  • Bundesweite Präsenz
  • Tiefe Normenkenntnis und Unabhängigkeit bei Prüfaufgaben

Passt, wennPrüf-, Sachverständigen- und Zertifizierungsleistungen gebündelt werden sollen.

Prüfen Sie wer konkret vor Ort ist und ob die Person über die Laufzeit gleich bleibt.

Eigenes Personal04

HSE-Dienstleister mit eigenem Personal und Beratung

  • Angestellte Fachkräfte unter eigener fachlicher Führung
  • Vertretung aus dem eigenen Team
  • Operative HSE-Arbeit und Beratung aus einer Hand, personell getrennt

Passt, wennIhr Projekt über Monate HSE-Präsenz braucht und die Führung der Fachkräfte beim Dienstleister liegen soll.

Prüfen Sieden tatsächlichen Anteil angestellter Fachkräfte, die Tiefe der Beratung und die regionale Abdeckung.

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03
Zwölf Kriterien

Zwölf Kriterien,
je zwei bis drei Prüffragen.

Nutzen Sie die Prüffragen im Auswahlgespräch oder als Teil der Ausschreibung. Welche Kriterien für Ihr Projekt Vorrang haben, zeigt der Anforderungs-Check im nächsten Abschnitt.

01

Qualifikation passend zur Rolle

Jede Rolle hat eigene Nachweise: SiGeKo nach RAB 30 mit Koordinatorenkenntnissen nach Anlage C, Fachkraft für Arbeitssicherheit mit Fachkunde nach § 7 ASiG, auf Windbaustellen GWO-Training, in internationalen Projekten oft NEBOSH.

Prüffragen
  • Welche Nachweise hat die konkret vorgesehene Person, nicht das Unternehmen allgemein?
  • Sind Zertifikate gültig, etwa GWO mit Eintrag in der WINDA-Datenbank?
  • Deckt die Qualifikation die Rolle ab, die im Vertrag steht?
02

Erfahrung im Anlagentyp

Ein Windpark, ein Batteriespeicher, ein Umspannwerk und eine Produktionsanlage haben unterschiedliche Gefährdungen, Gewerke und Betreiberregeln. Erfahrung im gleichen Anlagentyp verkürzt die Einarbeitung und macht Gefährdungen früher sichtbar.

Prüffragen
  • Wie viele vergleichbare Projekte hat die vorgesehene Person begleitet?
  • Kennt sie die typischen Gefährdungen und Schnittstellen dieses Anlagentyps?
03

Verfügbarkeit und Ersatz

Urlaub, Krankheit und Schichtwechsel sind planbar. Entscheidend ist, wer übernimmt, wie schnell, und ob die Vertretung das Projekt kennt.

Prüffragen
  • Wer vertritt bei Ausfall, und in welcher Frist ist die Vertretung vor Ort?
  • Ist die Vertretung vorab eingewiesen oder startet sie bei null?
  • Wie wird ein Personalwechsel übergeben und dokumentiert?
04

Festanstellung, Überlassung oder Freelancer

Bei Arbeitnehmerüberlassung arbeitet die Fachkraft nach Ihren Weisungen in Ihrer Organisation. Der Verleiher braucht eine Erlaubnis, der Vertrag muss die Überlassung ausdrücklich bezeichnen, die Höchstdauer beträgt 18 Monate. Bei Dienst- oder Werkvertrag führt der Dienstleister seine Fachkräfte selbst.

Prüffragen
  • Welche Vertragsform ist vorgesehen, und passt sie dazu, wer vor Ort tatsächlich Weisungen gibt?
  • Bei Überlassung: Liegt die Erlaubnis vor, und ist die Laufzeit mit der Höchstdauer vereinbar?
  • Ist die Fachkraft beim Dienstleister angestellt, freiberuflich tätig oder vermittelt?
05

Einarbeitung und Weiterbildung

Gute Leute werden auf ein Projekt vorbereitet: Standards des Auftraggebers, Anlagentyp, Werkzeuge und Eskalationswege. Eine strukturierte Einarbeitung zeigt, ob der Anbieter Qualität systematisch sichert.

Prüffragen
  • Wie wird die Fachkraft vor dem Einsatz auf Ihr Projekt vorbereitet?
  • Gibt es ein festes Weiterbildungsprogramm, und wer verantwortet es?
06

Methodenkompetenz

Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsfreigaben, Unfalluntersuchung und Verhaltensbeobachtung sind Handwerk. Wer Methoden sicher beherrscht, findet Ursachen im System statt Schuldige.

Prüffragen
  • Mit welchen Methoden werden Ereignisse untersucht?
  • Wie werden Beobachtungen in Maßnahmen und Kennzahlen übersetzt?
07

Führung und Eskalation

Auch erfahrene Fachkräfte brauchen Rückhalt: eine fachliche Führung beim Dienstleister, klare Eskalationswege und einen Ansprechpartner, der Entscheidungen treffen kann.

Prüffragen
  • Wer führt die Fachkraft fachlich, und wie oft gibt es Abstimmungen?
  • Welche Eskalationsstufen gelten bei einem Stopp der Arbeiten?
  • Wer ist Ihr Ansprechpartner auf Leitungsebene?
08

Digitale Werkzeuge und Dokumentation

Digitale Last Minute Risk Assessments, Begehungsberichte und Kennzahlen machen Arbeitsschutz nachvollziehbar. Wichtig ist, dass Daten Ihnen gehören und exportierbar sind.

Prüffragen
  • Wie werden Begehungen, Mängel und Maßnahmen dokumentiert?
  • Erhalten Sie die Daten jederzeit, und wo werden sie gespeichert?
09

Regionale Nähe

Kurze Wege sparen Reisezeit und erleichtern Vertretungen. Bei Projekten an mehreren Orten zählt ein Netz aus Standorten mehr als ein einzelnes Büro.

Prüffragen
  • Von wo reisen die Fachkräfte an, und wer trägt Reise- und Unterkunftskosten?
  • Gibt es in der Nähe weitere Fachkräfte für kurzfristige Vertretung?
10

Sprachen

Auf Großbaustellen arbeiten Teams aus vielen Ländern. Unterweisungen wirken nur, wenn sie verstanden werden, und Berichte an internationale Auftraggeber sind oft englisch.

Prüffragen
  • In welchen Sprachen kann die Fachkraft unterweisen und berichten?
  • Wie werden Beschäftigte ohne Deutsch- oder Englischkenntnisse erreicht?
11

Haftpflicht und Versicherung

Beratung und Koordination können Vermögens- und Personenschäden berühren. Ein aktueller Versicherungsnachweis mit passenden Deckungssummen gehört in jede Vergabe.

Prüffragen
  • Welche Haftpflichtversicherung besteht, und deckt sie Beratungs- und Koordinationsleistungen ab?
  • Liegt ein aktueller Nachweis mit Deckungssummen vor?
12

Referenzen prüfen

Referenzlisten zeigen, wo ein Anbieter gearbeitet hat, nicht wie. Ein kurzes Gespräch mit einem früheren Auftraggeber ist aussagekräftiger als jede Liste.

Prüffragen
  • Gibt es eine Referenz aus einem vergleichbaren Projekt mit Ansprechperson?
  • Welche Rolle hatte der Anbieter dort, und wie lange?
  • Würde der frühere Auftraggeber wieder beauftragen?
Im Gespräch fragen
Wer genau kommt?Wer vertritt?Welche Nachweise?Wer führt fachlich?Welche Vertragsform?Wem gehören die Daten?Welche Referenz?Wer genau kommt?Wer vertritt?Welche Nachweise?Wer führt fachlich?Welche Vertragsform?Wem gehören die Daten?Welche Referenz?
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Anforderungs-Check

Acht Fragen,
Ihr Rollenprofil.

Beantworten Sie acht Fragen per Klick. Das Ergebnis zeigt ein empfohlenes Rollenprofil und eine Checkliste für Ihre Auswahl. Alles läuft in Ihrem Browser; es werden keine Daten übertragen oder gespeichert.

1Anlagentyp
2Projektgröße
3Laufzeit
4Bedarf
5Sprache vor Ort
6Arbeitszeit
7Region
8Starttermin
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05
Fakten und Rechtsgrundlagen

Was Gesetz und Regelwerk
vorgeben.

§ 3
BaustellV: Koordinator, sobald Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden
2 Jahre
Berufserfahrung mindestens für Koordinatoren nach RAB 30
18 Monate
Höchstdauer der Überlassung desselben Leiharbeitnehmers (§ 1 Abs. 1b AÜG)
24 Monate
Gültigkeit der GWO-Basic-Safety-Zertifikate, dann Auffrischung
Kurz beantwortet

Was verlangt RAB 30 von einem SiGeKo?

RAB 30 konkretisiert § 3 BaustellV. Ein geeigneter Koordinator braucht baufachliche und arbeitsschutzfachliche Kenntnisse, spezielle Koordinatorenkenntnisse nach Anlage C sowie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in Planung oder Ausführung von Bauvorhaben, abgestuft nach Komplexität. Fragen Sie nach dem Lehrgangsnachweis zu Anlage C und nach vergleichbaren Projekten.

Quelle: RAB 30, Ausgabe 27.03.2003; § 3 BaustellV. Abgerufen 29.09.2026.

Was unterscheidet Überlassung von Dienst- oder Werkvertrag?

Entscheidend ist, wer Weisungen gibt. Bei Arbeitnehmerüberlassung ist die Fachkraft in Ihre Organisation eingegliedert und folgt Ihren Weisungen; der Verleiher braucht eine Erlaubnis, der Vertrag muss die Überlassung ausdrücklich bezeichnen. Beim Dienst- oder Werkvertrag führt der Dienstleister seine Leute selbst. Weicht die Praxis vom Vertrag ab, drohen Rechtsfolgen nach §§ 9, 10 AÜG.

Quelle: § 1 AÜG; IHK Ostwestfalen, Stand 01.07.2026. Keine Rechtsberatung.

Quellen
06
Häufige Fragen

Was Auftraggeber
vor der Vergabe fragen.

Was kostet ein HSE-Manager extern?

Das hängt von Qualifikation, Laufzeit, Schichtmodell, Anlagentyp sowie Reise- und Unterkunftskosten ab. Abgerechnet wird meist nach Tagessatz oder Monatspauschale. Vergleichbar werden Angebote erst mit gleicher Leistungsbeschreibung: Präsenz vor Ort, Vertretung, Dokumentation und Nebenkosten sollten in jedem Angebot gleich definiert sein.

SiGeKo oder HSE-Manager: Was brauche ich?

Den SiGeKo bestellt der Bauherr nach § 3 BaustellV, sobald Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle tätig werden. Er koordiniert, die Arbeitgeberpflichten bleiben bei den Firmen. Ein HSE-Manager ist eine vertragliche Rolle, die HSE-Anforderungen vor Ort umsetzt. Auf Großprojekten ergänzen sich beide Rollen; der Vertrag legt fest, wer was übernimmt.

Überlassung oder Werkvertrag?

Maßgeblich ist, wer die Fachkraft tatsächlich anweist. Führen Sie selbst, ist es Arbeitnehmerüberlassung mit Erlaubnis, Kennzeichnung im Vertrag und Höchstdauer von 18 Monaten. Führt der Dienstleister, passen Dienst- oder Werkvertrag. Wichtig ist, dass gelebte Praxis und Vertrag übereinstimmen. Im Zweifel lassen Sie den Vertrag arbeitsrechtlich prüfen.

Wie schnell kann ein Dienstleister starten?

Das hängt von Anlagentyp, Qualifikation und Region ab. Lassen Sie sich die namentlich benannte Person, das Verfügbarkeitsdatum und die Vertretung schriftlich bestätigen. Fordern Sie Nachweise vor Vertragsschluss an, damit der erste Einsatztag nicht mit Dokumentenprüfung beginnt.

Welche Nachweise sollte ich anfordern?

Zur Person: Lehrgangsnachweis nach RAB 30 Anlage C für SiGeKo, Fachkunde als Fachkraft für Arbeitssicherheit, auf Windbaustellen gültige GWO-Zertifikate mit WINDA-Eintrag, bei Bedarf NEBOSH. Zum Unternehmen: Versicherungsnachweis, Referenzen und die Zertifizierungen, die Ihr Projekt fordert, etwa SCC oder ISO 9001.

Braucht HSE-Personal im Windpark GWO-Zertifikate?

Auf Windbaustellen verlangen Hersteller und Betreiber in der Regel GWO Basic Safety Training von allen, die Anlagen besteigen, auch vom HSE-Personal. Die Zertifikate gelten 24 Monate und werden danach aufgefrischt; der Nachweis läuft über die WINDA-Datenbank. Klären Sie die Anforderungen des Herstellers vor der Vergabe.

Wie prüfe ich Referenzen richtig?

Fragen Sie nach einem vergleichbaren Projekt mit Ansprechperson und rufen Sie selbst an. Klären Sie, welche Rolle der Anbieter hatte, wie lange er vor Ort war, wie Vertretungen liefen und ob der frühere Auftraggeber wieder beauftragen würde. Eine Referenz zur konkret vorgesehenen Person ist aussagekräftiger als eine zum Unternehmen.

Speichert der Anforderungs-Check meine Angaben?

Nein. Der Check läuft vollständig in Ihrem Browser. Es gibt kein Formular, keine Übertragung und keine Speicherung. Sobald Sie die Seite schließen, sind die Angaben weg. Die Checkliste können Sie kopieren oder drucken.

07
Kontakt

Fragen zur Auswahl? Sprechen wir über Ihr Projekt.

Jennifer Stöckel ist Ihre erste Ansprechpartnerin und bringt Sie mit der passenden Fachkraft oder Beratung zusammen.