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Psychologische Gefährdungsbeurteilung

27.01.2022
Die Arbeitswelt unterliegt einem ständigen Wandel. Arbeitsbedingte psychische Belastungen nehmen stets zu und können langfristig zu Arbeitsunfähigkeit führen. Aber auch Fluktuation und Mitarbeiterunzufriedenheit im Unternehmen werden durch psychische Belastungen jeglicher Art begünstigt. 
 
Jeder Arbeitgeber muss gemäß Arbeitsschutzgesetz für die physische und psychische Gesunderhaltung seiner Mitarbeiter am Arbeitsplatz Sorge tragen. Hierzu empfehlen wir die psychologische Gefährdungsbeurteilung, Sie ist ein geeignetes Instrument, um psychische Belastungen im Unternehmen zu erkennen, zu beurteilen und ggf. erforderliche Maßnahmen abzuleiten.

 

Gerne unterstützen wir Sie in 7 Schritten bei der Durchführung der psychologischen  Gefährdungsbeurteilung.

  • 1. Festlegen von Arbeitsbereichen und Tätigkeiten
  • 2. Gefährdungen ermitteln
  • 3. Gefährdungen beurteilen
  • 4. Festlegen von Maßnahmen
  • 5.Durchführung von Maßnahmen
  • 6.Wirksamkeit prüfen
  • 7. Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung
 
Ihre Vorteile:
 

Rechtssicherheit gemäß §5 ArbSchG

Gesundheitsorientierte Optimierung von Arbeitsplätzen und -prozessen

Förderung der psychischen Gesundheit Ihrer Mitarbeiter

Partizipation und Bindung von Mitarbeitern und Führungskräften

Stärkung des Team-Zusammenhalts

Senkung von Fehlzeiten und Fluktuation

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