Die Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) („Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“) konkretisiert Vorgaben aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) für Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger. Mit dieser Unfallverhütungsvorschrift werden vor allem auch die Aufgaben der sicherheitstechnischen Betreuung festgelegt.
Erfahren Sie hier mehr über unsere Leistungen zur DGUV Vorschrift 2:
Gemäß den Vorgaben der DGUV Vorschrift 2 stellen wir Ihnen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen zur Verfügung. Gerne beraten wir Sie zu diesem Einsatz auch im Vorfeld.