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Betreuung im Rahmen der DGUV Vorschrift 2

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LEISTUNGEN

Regelkonforme Betreuung

Die Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) („Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“) konkretisiert Vorgaben aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) für Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger. Mit dieser Unfallverhütungsvorschrift werden vor allem auch die Aufgaben der sicherheitstechnischen Betreuung festgelegt.

Erfahren Sie hier mehr über unsere Leistungen zur DGUV Vorschrift 2:

LEISTUNGEN

Im Überblick

Stellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit

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